ELTERN BLEIBEN – Bündnis von Müttern und Vätern – Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.

Beratung für Eltern bei Problemen mit Sorgerecht, Umgangsrecht, Jugendamt

Nach dem Motto einer betreut und erhält alle Vergünstigungen und der andere geht leer aus ist wiederum ein neues Gesetz in Kraft getreten, dass die derzeitige Situation getrennt lebender Eltern nicht ausreichend berücksichtigt. Die Leistungen des Starke Familien Gesetz werden an den Bezug von Kindergeld gekoppelt und dieses wird nach wie vor nur an einen Elternteil gezahlt. Damit geht ein Elternteil per se immer leer aus, selbst wenn die Kinder in Doppelresidenz/Wechselmodell betreut werden. Sind also beide Eltern bedürftig, so gehen die Kinder immer dann leer aus, wenn sie im Haushalt des nicht Bezugsberechtigten sind.

Statt also da zu fördern wo Kinder sind, wird nach dem Prinzip teile und herrsche gehandelt und wieder Zwietracht zwischen Eltern gesäht. Der getrennt lebende Elternteil oder derjenige der das Kindergeld nicht bezieht obwohl er seine Kinder betreut geht wiederum leer aus, die Leistungen werden auch nicht auf den Unterhalt angerechnet.

So fördert die Bundesregierung weiter den Ausschluss eines Elternteils aus der Nachtrennung-Familie zuungunsten der Kinder, welche im Haushalt des ausgeschlossenen Elternteils häufig unter dem Existenzminimum leben müssen. So kommt es nicht selten vor, dass Kinder nicht mit beiden Eltern in Urlaub fahren können, oder in einem Haushalt eben nicht kulturelle Teilhabe etc. genießen können.

Es ist immer wieder erstaunlich wie wenig sich die Politik um die tatsächlichen Bedürfnisse von Kindern aus getrennt lebenden Familien kümmert, Streit unter den Eltern befördert und das alles als soziale Errungenschafft feiert.

Derzeit wird eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht geprüft. Nähere Infos: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.