ELTERN BLEIBEN – Bündnis von Müttern und Vätern – Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.

Beratung für Eltern bei Problemen mit Sorgerecht, Umgangsrecht, Jugendamt

Anwalt für Familienrecht

Auch Anwält*innen im Familienrecht verlangen meist berets für ein scheinbar unverbindliches Gespräch oder ein Händeschütteln mehrere hunder Euro. Das nennt sich dann Erstberatung auf der Rechnung. Man sollte sich also vorab in der Selbsthilfegruppe oder einem Workshop erkundigen.

Der Anwalt verdient allerdings kaum etwas z.B. an einem Umgangsverfahren. Daher kann ein Anwalt aus wirtschaftlichen Gründen auch nur wenig Zeit investieren. Sofern man es sich leisten kann, sollte man ggf. eine besondere Vergütungsvereinbarung treffen oder alle Schreiben etc. selbst vorbereiten, so dass der Anwalt möglichst wenig Arbeit hat.

Vielfach hindert aber auch der eigene Anwalt dass der Betroffene seine Rechte erfolgreich einfordert, weil – so der Anwalt – diese oder jenes gewöhnlich bei diesem oder jenen Richter keine Aussicht auf Erfolg habe. Viele Rechte müssen aber gerade gegenüber diesen Richtern konsequent durchgesetzt werden. Der Anwalt soll dabei die Rechtsposition des Klienten durchsetzen und darf sich nicht gegenüber einem selbstherrlichen Richter ducken.

ELTERN BLEIBEN führt auf Grund einer laufenden Umfrage eine Liste von Anwälten, welche aufgrund persönlicher Empfehlung von Betroffenen potenziell geeignet sind ein Verfahren zum Erfolg zu führen. Die Anwaltsliste ist Vereinsmitgliedern über den Vorstand zugänglich. Sie bietet zum Teil auch Kontaktmöglichkeiten zu den jeweiligen Klienten, die den Anwalt bewertet haben. Aber auch hier gilt: die Chemie muss stimmen!

Beratungshilfe

Analog zur Verfahrenskostenhilfe gibt es auch die Beratungshilfe. Anwälte weisen nicht immer darauf hin, dass diese Möglichkeit der Finanzierung von Betratung existiert. Man sollte daher schon bei der Vereinbarung eines Termins auf mangelndes Einkommen hinweisen.

Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer

Es gibt Anwälte, die ihre Klienten schlecht beraten, nicht zum Termin erscheinen usw. Das kann unangenehme Folgen haben. Will man den Anwalt ggf. für den eingetretenen Schaden haftbar machen, muss man nachweisen, dass das eigene Verfahren Erfolg gehabt hätte. Die Rechtsprechung ist hier restriktiv und man findet kaum Anwälte, die ein solches Verfahren gegen einen Kollegen zu führen bereit sind. Eine Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer ist aber in jedem Fall sinnvoll um schwarze Schafe auf längere Sicht zu entfernen.