ELTERN BLEIBEN – Bündnis von Müttern und Vätern – Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.

Beratung für Eltern bei Problemen mit Sorgerecht, Umgangsrecht, Jugendamt

Das Justizministerium schweigt sich weiterhin aus

In der Presse1 wird Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig zitiert,
dass sie das Umgangsrecht getrennt lebender Eltern neu regeln will. Im Januar
bereits wurde Deutschland vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
bereits verurteilt2, dass die gesetzlichen Regelungen zum
Durchsetzung des Umgangs gegen die Menschenrechte verstoßen. Das zuständige
Justizministerium schweigt bisher zu diesem Thema.

Der Väteraufbruch für Kinder begrüßt grundsätzlich, dass sich Bundesfamilienministerin
Manuela Schwesig des Themas Umgang von Eltern mit ihren Kindern
annehmen, wissenschaftlich erforschen und einen neuen, am Kindeswohl
orientierten Maßstab zu setzen. In Deutschland besteht ein erhebliches Forschungsdefizit
zu diesem Thema.

„Die Auswirkungen der Umgangskontakte von Kindern getrennt lebender Eltern
sind international seit rund 40 Jahren umfangreich erforscht, die Ergebnisse
unabhängig von den jeweiligen Ländern einheitlich. Umfangreiche Kontakte
von Kindern zu ihren Eltern sind in der Regel der Entwicklung der Kinder
erheblich förderlicher als die in Deutschland noch bevorzugte 14-Tage-
Wochenend-Regelung“ sagte Angela Hoffmeyer, Generalsekretärin des Internationalen
Rates für die Paritätische Doppelresidenz (ICSP)3. Es ist daher zu
hoffen, dass Deutschland, welches im Bereich des Umgangsrechts mittlerweile
zu den Schlußlichtern in Europa zählt, diesen Rückstand bald aufholen
wird.

Hartmut Haas, Mitglied des Bundesvorstands der Väteraufbruch für Kinder
e.V. weist jedoch darauf hin, dass auch unabhängig von den Ergebnissen der
Studie, die erst Ende 2018 fertig gestellt sein soll, bereits heute erheblicher
gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.
So mangelt es auch weiterhin an elementarsten Grundlagen im deutschen Familienrecht
– damit der Umgang von Kindern und Eltern überhaupt wirkungsvoll umgesetzt werden kann. Es handelt sich um ein seit Jahrzehnten bekanntes
Problem, welches bis heute durch den Gesetzgeber nicht gelöst wurde.
Am 15.01.2015 wurde Deutschland deshalb erneut verurteilt, ein menschenrechtswidriges
Familienrechtssystem zu haben. Erstaunlich hierzu sind die Reaktionen
aus der Politik. „Uns ist nicht eine Reaktion aus der Bundespolitik
oder den Ministerien zu diesem Urteil bekannt. Die Verletzung von Menschenrechten
– und in diesem Fall auch Kinderrechten nach Art. 18 der UN-Kinderrechtskonvention
– scheint in der deutschen Justiz und Politik noch nicht den
notwendigen Stellenwert zu haben. Vielmehr drängt sich die Frage auf, ob
die Politik sich noch weit mehr als 20 Verurteilungen durch den Europäischen
Gerichtshof bereits an diesen Zustand gewöhnt und damit abgefunden hat,
ohne etwas daran ändern zu wollen. Dies ist um so bedauerlicher, als im
Herbst 2014 sich noch alle Parteien medienwirksam zum Schutz der Kinderrechte
anlässlich des 25. Jahrestages der UN-Kinderrechtskonvention bekannt
haben. „Nach den Worten sind jetzt Taten gefragt“, so Hartmut Haas, Mitglied
im Bundesvorstand des Väteraufbruch für Kinder. Aus seiner langjährigen
Beratungsarbeit muss er immer wieder erfahren, dass die Eltern- und Kinderrechte
in Deutschland in der gerichtlichen Praxis viel zu wenig Beachtung
finden.

1 http://www.morgenpost.de/politik/article139740059/Schwesig-prueft-Umgang...
2 http://www.vaeteraufbruch.de/index.php?id=469&tx_ttnews%5btt_news%5d=172...
3 http://twohomes.org/de_startseite