ELTERN BLEIBEN – Bündnis von Müttern und Vätern – Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.

Beratung für Eltern bei Problemen mit Sorgerecht, Umgangsrecht, Jugendamt

Zur Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages am 13. Februar über die Reform des deutschen Familienrechts sind Väterverbände nicht geladen.

 "Die Einladungspraxis des Rechtsausschusses ist skandalös" kritisiert Gerd Riedmeier, Sprecher der Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG-JMV) und stellt fest: "Es sind hauptsächlich getrennt erziehende Väter, die durch das veraltete deutsche Familienrecht diskriminiert werden."

Nicht zielführend sei, so die IG-JMV, die Ausrichtung der Anhörung durch den Ausschuss an den Sekundärinteressen der gerichtsnahen Professionen. Es seien vor allem deren Vertreter geladen: Anwaltsverbände und die Beraterindustrie. Die primären Bedürfnisse der Betroffenen - vor allem von getrennt erziehenden Vätern - werden ignoriert. Väterverbänden wird der Vortrag verwehrt.

Anlass der Anhörung ist der Antrag der FDP, für Nachtrennungsfamilien das gleichberechtigte Betreuen der Kinder als Regelfall festzuschreiben. Dagegen laufen manche Mütterverbände Sturm. Gleichberechtigtes Betreuen der Kinder entspreche dem Kindeswohl nicht. Im wissenschaftlichen Diskurs herrscht jedoch Konsens darüber, dass es Kindern im gleichberechtigten Betreuen nach Trennung und Scheidung am besten geht. Die Linke stellte einen Gegenantrag, den Eltern solle kein Zwangsmodell auferlegt werden, es solle immer im Einzelfall entschieden werden. Was das mit der realen Rechtspraxis zu tun haben soll, bleibt allerdings ein Geheimnis. Diese ist das sogenannte Resizenzmodell, was im Gesetz zwar nicht ausdrücklich genannt, aber gesetzlich und richterlich deutlich bevorzugt wird.

„Väter wollen ihre Kinder aktiv mitbetreuen und sich ihrer Verantwortung stellen. Häufig treffen sie jedoch auf erheblichen Widerstand. Diesen gilt es endlich zu überwinden. Auch Väter haben einen wichtigen Beitrag an der Entwicklung ihrer Kinder“ erklärt Markus Witt, Mitglied im Bundesvorstand des Vereins Väteraufbruch für Kinder e.V.

„Väter sind mehr als nur ein Betrag auf dem Kontoauszug. Sie sind ein wichtiger Bestandteil im Leben ihrer Kinder, ein Teil ihrer Identität und auch nach einer Trennung noch immer ein Teil der Erziehungspartnerschaft für das Kind“ ergänzt Witt und fordert, dass Väter in die Diskussion um ein zeitgemäßes Familienrecht einbezogen werden. Geht es um die Kinder, gehören die Väter weiterhin an die Seite der Mütter.

Das Familienrecht knüpft noch immer an Rollenmodelle von vor rund 100 Jahren an

Das Recht kennt bisher nur Alleinerziehend – ein „gemeinsam erziehen“ ist nach einer Trennung bis heute, trotz aller Bestrebungen zur Gleichberechtigung, nicht geregelt. Im Vergleich mit anderen Ländern ist Deutschland noch immer ein familienrechtliches Entwicklungsland.
„Was wir brauchen ist ein zeitgemäßes Familienrecht, um Müttern und Vätern Familie und Beruf zu ermöglichen und den Kindern genügend Zeit mit beiden Eltern zu geben“ so Witt.

Das Bündnis doppelresidenz.org hat im Rahmen der Bundestagspetition 89358 bereits über 15.000 Unterschriften für eine Änderung des Familienrechts gesammelt.

Bereits heute teilen sich 15 % der Trennungsfamilien die Betreuung ihrer Kinder - im sogenannten "Wechselmodell". Die Tendenz ist stark steigend. Die Hälfte der Trennungseltern kann sich nach den Ergebnissen der Allensbach-Studie von 2017 diese Betreuungsform vorstellen; dabei ist vielen Eltern das Wechselmodell noch gar nicht bekannt.

"Wechselmodell" bedeutet nach Interpretation der IG-JMV nicht verpflichtend die exakt hälftige Übernahme der Betreuungsverantwortung für Mütter und Väter. Im Gegenteil: Wichtig sei der Blick auf die Ressourcen der getrennt lebenden Eltern und das Verhandeln auf Augenhöhe - mittels vorgerichtlicher verpflichtender Mediation.

Die IG-JMV fordert eine Neuansetzung der Anhörung im Rechtsausschuss mit Einbindung von Väterverbänden.