ELTERN BLEIBEN – Bündnis von Müttern und Vätern – Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.

Beratung für Eltern bei Problemen mit Sorgerecht, Umgangsrecht, Jugendamt

Der Bundesrat hat am 07. Mai 2021 der Reform des im SGB VIII definierten Kinder- und Jugendrechts zugestimmt und dieses am 09.06.2021 durch Veröffentlichung verkündet. In dem neuen SGB VIII sehen wir eine deutliche Verbesserung der Situation von Vätern und von Eltern.

Der §4 SGB VIII wird ergänzt durch die Festschreibung der stärkeren Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Eltern als maßgebliches Ziel des Handelns öffentlicher und freier Jugendhilfe.

Neu ist der §4a SGB VIII, der die öffentliche Jugendhilfe (Jugendamt) verpflichtet mit selbstorganisierten Zusammenschlüssen (wie die ehrenamtliche Selbsthilfe des VafK) zusammenzuarbeiten.

Ebenfalls neu ist die Ausdifferenzierung der in §16 SGB VIII verankerten Allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie.

Der §36 SGB VIII wurde um den Absatz 5 erweitert. Dieser sieht vor, dass nicht sorgeberechtigte Eltern an der Aufstellung des Hilfeplans und seiner Überprüfung beteiligt werden sollen.

§58a SGB VIII sieht nun die Möglichkeit vor, das alleinige väterliche Sorgerecht bei unverheirateten Eltern ins Sorgeregister einzutragen.

 

Alles in allem sehen wir die Ergänzungen / Neuerungen im SGB VIII als durchweg positiv und sind gespannt, wie die Umsetzung in der Praxis erfolgt.