Wieder wird Deutschland von der Schweiz (in der seit einiger Zeit die Doppelresidenz gesetzlich verankert ist) rechts überholt, da hierzulande das Familienrecht daherdümpelt und die Bundesregierung Handlungsbedarf negiert.
Der Schweizerische Bundesgerichtshof hat nun festgestellt, dass die "Bedenken der Kindsmutter, dass mit dem Wechsel zwischen den Elternhäusern und der zusätzlichen Betreuung durch die Eltern des Kindsvaters, [...] eine Belastung des Kindes verbunden wäre, lasse sich wissenschaftlich nicht belegen. Es gebe keine Befunde, dass Kinder im Residenzmodell gesünder sein sollen. Auch das Alter des Kindes spreche nicht dagegen, zumal auch Kleinkinder in alternierender Obhut ohne Weiteres mit gleichen Betreuungsanteilen betreut werden könnten."
Zudem wird ausgeführt dass "beide Eltern gleichermassen Anspruch darauf [haben], sich an der Betreuung des Kindes zu beteiligen. Dies widerspricht entgegen den Ausführungen der Beschwerdeführerin nicht dem Kindeswohl, sondern es liegt vielmehr im Interesse des Kindes, eine Beziehung zu beiden Elternteilen leben und pflegen zu dürfen."
Ausserdem begründet das Bundesgericht: "Allein aus dem Umstand, dass ein Elternteil sich der alternierenden Obhut widersetzt, kann indessen nicht ohne Weiteres auf eine fehlende Kooperationsfähigkeit der Eltern geschlossen werden, die einer alternierenden Obhut im Wege steht."
Hop Schwyz!