Aktuelle Meldungen Familenrecht und Kinder
Mütterrente: Rückwirkende Abänderung des Versorgungsausgleichs nach Trennung/Scheidung auf Antrag
Mit der sogenannten Mütterrente wurde zuletzt i.d.R. Müttern ein rückwirkendes Geschenk gemacht, dass den Versorgungsausgleich tangiert.
Durch die Mütterrente III werden allen Müttern pro Kind 3 Entgeldpunkte auf das Rentenkonto (rückwirkend) gutgeschrieben. Haben sich Eltern vor einiger Zeit getrennt/geschieden und wurde dabei über den Versorgungsausgleich entschieden, kann dadurch ein Grund für einen Antrag auf Abänderung des selbigen entstehen, wenn seinerzeit die Mütterrente noch nicht berücksichtigt werden konnte. Zu beachten ist, dass ein Rentenpunkt derzeit ca. 40 Euro Rente ausmacht. Was bedeutet, dass dem anderen Elternteil pro Kind ein Ausgleichsanspruch von 1,5 Rentenpunkten (also derzeit ca. 60 Euro mehr Rente) zusteht.
Der Anspruch ist zwar gesetzlich begründet, wird aber nur auf Antrag gewährt. Der Antrag auf Abänderung des Versorgungsausgleichs ist daher bei Gericht zu stellen. Zu beachten ist die Geringfügigkeitsgrenze von 5% Differenz.
Eltern Bleiben plant bei Bedarf einen Workshop zum Versorgungsausgleich mit dem allseits bekannten Diplom Juristen Manfred Herrmann durchzuführen. Falls das Thema interessant ist, gerne kurze
Vaterschaft: Leibliche Väter durch neues Gesetz gestärkt?
Das Bundesverfassungsgericht zwang den Gestzgeber die Vaterschaftsanfechtung neu zu regeln. Das neue Gesetz sieht also nunmehr vor, dass ein Vater eine rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes anfechten kann. Soweit so gut. Aber was bringt das?
Erste Hilfe bei Trennung
Eine Trennung ist immer schwer. Sind Kinder involviert, kann das traumatische Folgen für diese haben. Für die gesamte Familie können sich dramtische Konsequenzen durch überstürzte Handlungen ergeben. Unser Kurzleitfaden spricht wichtige Themen an.
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Was bietet dieser Kurs?
Wenn Eltern sich trennen, verändert sich vieles, auch für die Kinder. Sie brauchen in dieser Zeit besonders viel Zuwendung und Sicherheit, um den Übergang in den neuen Lebensabschnitt gut zu bewältigen. Diese Situation ist für die meisten Eltern nicht leicht. Finanzielle Probleme, Konflikte mit dem anderen Elternteil und mehr Stress fordern Kraft, Zeit und Nerven, häufig auf Kosten der Kinder, aber genauso oft auf Kosten des eigenen Wohlbefindens.
Dieser Kurs behandelt drei grundlegende Fragen:
• Wie kann ich die Beziehung zu meinem Kind positiv gestalten und seine Entwicklung fördern?
• Was kann ich tun, um Stress zu vermeiden und abzubauen?
• Wie kann ich den Kontakt zum anderen Elternteil im Sinne meines Kindes gestalten?
Die Themen im Überblick:
• Eltern sein und Eltern bleiben nach der Trennung: Risiken und Chancen
• Was braucht mein Kind jetzt?
• Kinder fragen – was kann ich antworten?
• Wie kann ich trotz Krisensituationen „auftanken“?
• Mein Kind und ich – wie kann ich eine gute Beziehung zu meinem Kind pflegen?
• Wie reagiere ich, wenn mein Kind unangenehme Gefühle hat?
• Wie lassen sich Konflikte mit dem anderen Elternteil entschärfen und besser bewältigen?
• Herausforderungen beim Übergang zu einer Patchworkfamilie • Eine neue Lebensperspektive gewinnen – was trägt mich, was ist mir wichtig?
Allgemeines zum Kurs
jeder Elternteil nimmt an einem eigenen Kurs teil
• für getrennt lebende Eltern mit Kindern ab 3 Jahren
•umfasst 7 Sitzungen à 3 Stunden in einer gemischten Gruppe mit Müttern und Vätern (max. 10 Teilnehmer*innen )
• wird von einem professionellen Zweierteam geleitet
• hilft, neue Lösungen zu finden und unter Anleitung zu erproben
• bietet mit einer Elternmappe die Möglichkeit, das Gelernte zuhause zu vertiefen
Anmeldung
per Mail:
Per Telefon:
02241/900598
Trennungen können sich negativ auf die Kinder auswirken. Expert*innen wissen jedoch, dass dies nicht unbedingt an der Trennung an sich liegt, sondern vor allem daran, was davor und danach auf emotionaler und sozioökonomischer Ebene in den Familien passiert. Kinder und Jugendliche, deren Eltern sich getrennt haben, erzählen von ihren ganz persönlichen Erfahrungen.
31 Min. | Verfügbar bis zum 14/02/2026 | TV-Ausstrahlung am Sonntag, 18. Januar um 09:55
Kinder machen viel Freude, kosten aber auch richtig viel Geld. Bis die zukünftigen Beitragszahler mal das Haus verlassen haben, akkumulieren sich durchschnittlich über 170.000 und mehr Euro. Dieses Engagement wird Eltern nicht ausreichend auf die Rente angerechnet.
Bald ist es wieder soweit, Heiligabend steht vor der Tür. Und wenn sich in vielen Familien und besonders bei den Kindern täglich die Vorfreude auf die Feiertage steigert, macht sich bei vielen sich allein fühlenden Elternteilen das unwohle Gefühl breit, diesen besonderen Abend evtl. alleine erleben zu müssen.
Mit dem Gewalthilfegesetz (BGBl. 2025 I Nr. 57) hatte der 20. Deutsche Bundestag einen Schutzanspruch geschaffen, der Gewalt einseitig als Gewalt gegen „Frauen und ihre Kinder“ definiert. Kinder, die nicht bei ihren Müttern leben, sowie Männer, queere und nicht-binäre Personen, bleiben ausgeschlossen. Das verstößt offenkundig gegen die Gleichheitssätze (Art. 3 Grundgesetz) sowie widerspricht der EU-Richtlinie 2024/1385, die geschlechtsneutralen Schutz aller Gewaltopfer verlangt.
Die siebte internationale Konferenz des International Council on Shared Parenting (ICSP) zum Thema "Shared Parenting - Challenges and Opportunities" (Herausforderungen und Chancen des Wechselmodells) findet vom 3. bis 6. Dezember 2025 in Lissabon statt. Konferenzsprachen sind Englisch und Portugiesisch (mit teilweiser Simultanübersetzung).
Am 25.11.2025 fand unsere diesjährige ordentliche Mitgliederversammlung statt. Markus Koenen und Michael Niegel wurden für weitere 2 Jahre in den Vorstand gewählt. Als neues Vorstandsmitglied begrüßen wir Frank Sagel, unser langjähriges Vereinsmitglied, im Kölner Vorstand.
Der Väteraufbruch e. V. Bundesverein veranstaltet aktuell einen neuen Online-Fachvortrag zum Thema Eltern-Kind-Bindung im Kreuzfeuer der Fachwelt.
Neue Abendseminartermine von und mit Franzjoerg Krieg. Bitte nehmt bei Interesse direkt Kontakt zu Franzjoerg auf.



