Der Väteraufbruch für Kinder e.V. hat am 24.02.2025 in einem Offenen Brief an den Bundespräsidenten Dr. Frank-Walter Steinmeier darum gebeten, das jüngst verabschiedete Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (Gewalthilfegesetz) auf seine Verfassungsmäßigkeit zu prüfen. Unser Bundesverband kritisiert, dass das Gesetz gewaltbetroffene Männer, nicht-binäre Personen sowie Kinder, die bei ihren Vätern leben, systematisch ausschließt und damit gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes (Art. 3 GG) verstößt.
„Gewalt kennt kein Geschlecht. Der Schutz des Staates darf nicht selektiv sein“, betont Christoph Köpernick, Mitglied des Bundesvorstands. „Wir fordern den Bundespräsidenten auf, sein Prüfungsrecht umfassend zu nutzen und das Gewalthilfegesetz an den Gesetzgeber zurückzuverweisen, um Nachbesserungen zu ermöglichen.“
Nach dem im September 2024 veröffentlichten "Lagebild des Bundeskriminalamtes sind 29,5 Prozent der Betroffenen von häuslicher Gewalt männlich. Im Bereich Partnerschaftsgewalt sind es laut der Statistik rund ein Fünftel (20,8 Prozent) der Betroffenen. Für von häuslicher Gewalt betroffene Männer - und gegebenenfalls deren Kinder - gibt es in Deutschland aktuell nur 12 Schutzeinrichtungen, die regional sehr unterschiedlich verteilt sind."
Am 26.02.2025 09:25 teilte das Bundespräsidialamt mit, dass der Herr Bundespräsident das Gewalthilfegesetz am 24.02.2025 ausgefertigt hat. Unser Offener Brief ging am 24.02.2025 23:05 an das Bundespräsidialamt und lag zu diesem Zeitpunkt offensichtlich noch nicht vor.