In Spanien hat die Regierung den Elternurlaub (Mutter und Vater) von 16 auf 19 Wochen verlängert. In Deutschland liegt das Thema auf Eis.
Ein längerer und vor allem vollkommen gleichberechtigter Urlaub: In Spanien haben Vater und Mutter seit 2021 Anspruch auf einen Urlaub gleicher Dauer. Das ist ganz anders als in Frankreich oder Deutschland. Und das hat Auswirkungen auf die Beteiligung der Männer an der Kindererziehung.
Die Ampelregierung hatte sich seinerzeit dazu entschieden lieber ein EU-Vertragsverletzungsverfahren zu riskieren, als einen Vaterschaftsurlaub ab Geburt einzuführen. Begründet wurde dieses durch die seinerzeitige GRÜNE Familienministerin, dass man die Wirtschaft nicht belasten wolle. Wirtschaft vor Familie – noch Fragen? Auch die derzeitige Regierung scheint den Vaterschaftsurlaub nicht aus dem Eisschrank holen zu wollen.
Inzwischen hat ein engagierter Vater vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig geklagt. Ein Bundeswehroffizier musste nach Geburt seines Kindes Urlaubstage einsetzen, da er aus finanziellen Gründen keine Elternzeit nehmen konnte. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verfahren ausgesetzt und dem EUGH vorgelegt. Auch das VG Köln hatte einen Vaterschaftsurlaub als möglicherweise rechtmäßig erachtet.
Wer Gleichberechtigung für alle und Unterstützung für Mütter will, muss auch den Vaterschaftsurlaub gesetzlich fördern!
BVerwG 1 WB 27.25



