Das Zivilgesetzbuch der Schweiz sieht in Zukunft ausdrücklich vor, dass die Gerichte die Möglichkeit einer alternierenden Obhut bei einer Scheidung prüfen müssen.
Herzlichen Glückwunsch in die Schweiz!
Damit hat die einst so konservative Schweiz Deutschland quasi rechts überholt. Deutschland hinkt damit bei den elementaren Menschenrechten hinterher und darf damit als Schlusslicht in der europäischen Diskussion um die Doppelresidenz betrachtet werden. Zum Leidwesen der Kinder und ausgegrenzter Elternteile.
Die regelmässige persönliche Beziehung zu beiden Elternteilen ist, besonders nach einer Trennung oder nach einer Scheidung der Eltern, nicht für alle Kinder der Normalfall. Dass dies jedoch zentral und wichtig ist, hat nun auch der Nationalrat erkannt und ist am Dienstag auf die Linie des Ständerats eingeschwenkt mit 103 zu 71 Stimmen bei 4 Enthaltungen: Demnach muss die Möglichkeit der alternierenden Obhut, also die geteilte Betreuung der Kinder, vom Gericht bzw. von den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden geprüft werden. Voraussetzung dafür ist die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge, die seit Juli 2014 der Regelfall ist.