ELTERN BLEIBEN – Bündnis von Müttern und Vätern – Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.

Beratung für Eltern bei Problemen mit Sorgerecht, Umgangsrecht, Jugendamt

Von Sven Gründel, www.vaeter-ohne-rechte.at

GRUNDSÄTZLICHE MISSVERSTÄNDNISSE

die aktuell die Diskussionen der User befeuern bzw. dort Thema sind.

VÄTERVEREINE NICHT EINGELADEN

Gleich zu Beginn der Anhörung wurde das vom Vorsitzenden Herr Brandner aufgeklärt, da sich diverse Vätervertreter bei ihm und anderen gemeldet haben. ER selbst hat überhaupt niemand eingeladen. Man konnte sich auch nicht als Sachverständiger bewerben. Der Anhörung lagen 2 Antrage zugrunde, die ich wahrscheinlich niemanden mehr erklären muss. Da die Regierungszusammenstellung in der BRD so ist, wie sie eben ist, ergibt sich lt. Geschäftsordnung daraus, dass jede Fraktion eine bestimmte Anzahl an SV VON SICH AUS einladen, jedenfalls frei wählen konnte. Ich weiß nicht welche Fraktion welchen SV eingeladen hat, das wisst Ihr sicher besser.

Die Aufteilung gestaltete sich so:

CDU/CSU 3 Sachverständige
SPD 2 Sachverständige
restl. Fraktionen je 1 Sachverständigen

Freilich war zB. der VAMV vertreten. Die richtige Anregung des Vorsitzenden war also, dass sich die Vätervertreter an ihre oder irgendeine Fraktion hätten wenden müssen um als Sachverständige eingeladen zu werden. Den Ausschuss trifft so gesehen keine Schuld. Wiewohl es richtig ist, dass keine Partei einen Vertreter aus den Väterorganisationen vorgeladen hat ist dies ein Zustand den es bestimmt zu beheben gibt. Es deutet darauf hin, dass Frauen/Müttervertretungen sehr wohl politisch repräsentiert werden, Väter deutlich geringer. Hier muss wohl das Lobbying intensiviert werden. Aber ich glaube so waren eh die teilweise empörten Aussendungen der diversen Väterverbände und Interessensvertretungen gemeint.

Anmerkung d.R.: 

Die IG-JMV hat sich seit Frühsommer 2018 darum bemüht, bei der Anhörung im Rechtsausschus als Sachverständige geladen zu werden. Die Sprecher und Obleute ignorierten uns im Frühsommer noch: keine Antwort. Im Herbst: Absagen. Im Januar: Absagen. Sowohl der Ausschussvorsitzende als auch die Obleute der Fraktionen hatten unsere Bewerbungen vorliegen.

Wenn der Autor behauptet, Vätervertreter hätten sich nicht bemüht, so ist das falsch. Und muss korrigiert werden.

1. Die IG-JMV hat bereits im Frühsommer 2018 (Juli) begonnen, beim Rechtsausschuss bezüglich Einladung zur Anhörung vorstellig zu werden (schriftlich).
2. Die IG-JMV ist im Herbst erneut an die Obleute und familienpolitischen Sprecher aller Fraktionen im Familienausschuss (beigeordnet) und im Rechtsausschuss (federführend) zwecks Einladung herangetreten (schriftlich).
3. Die IG-JMV ist zuletzt im Januar nochmals an alle Fraktionen in beiden Auschüssen (Obleute und Sprecher) zwecks Einladung herangetreten (schriftlich).
Die Leiterin des Referats Familie der CDU/CSU-Fraktion meinte (am Telefon) lapidar: "Wir haben doch den ISUV eingeladen..."

ISUV ist nach seiner Selbstdarstellung kein Väterverband, sondern ein "Elternverband". Nach meiner Auffassung ist er vor allem ein "Anwaltsverband". Er ist in vielen Städten tätig - zum Aquirieren von Klienten (Väter) für Familienverfahren (analog zur KOFRA bei Müttern).

Daneben sind wir (IG-JMV)  schriftlich und rechtzeitig an den Ausschussvorsitzenden herangetreten bezüglich Öffentlichkeit via Bundestags-TV.

MISSVERSTÄNDNIS GESPRÄCHSPROTOKOLL

Uns wurde vom Bundestag zugesagt, dass es dann ein (lückenloses?) schriftliches Gesprächsprotokoll geben wird. Der aktuell im Netz kursierende kurze Text basiert aus meiner Sicht aus den Stellungnahmen die vorher schriftlich eingebracht werden konnten (ich glaube es waren 5) und ist eine Miniminiminizusammenfassung von dem gestern Gesagtem. Anscheinend ist ein ausführliches Protokoll idR. Nach ca. 6 Wochen online abrufbar. Von daher tauchen im Moment Verschwörungstheorien, Paranoia und heimliche Mauscheleien in diversen Foren auf, die den Eindruck bei den Betroffenen erwecken, dass "das Volk" niemals wirklich Kenntnis von dem dort Gesprochenem haben soll. Gegen diese These spricht schon, dass es eine öffentliche Anhörung war und ich war nicht der Einzige der mitdokumentiert hat – weiters war die Presse zahlreich verteten – wiewohl nicht mitgefilmt wurde.

Ich darf weiters anführen, dass ich aus meiner nun 8-jährigen Erfahrung mittlerweile glaube ich ganz gut einschätzen kann, wessen Kommentaren besonderer Glauben geschenkt werden kann und wer aus einer eventuell noch vorhandenen Traumatisierung eventuell zu Missverständnissen, Missinterpretationen neigt ohne jemanden zu nahe treten zu wollen. Und bevor jetzt 6 Wochen lang Geister beschworen werden, die es gar nicht so gibt, denke ich, dass ich ein paar Aufschlüsse geben kann, bevor sich einzelne und gar ganze Gruppen vergallopieren. Und selbstverständlich erhebe ich keinerlei Anspruch auf auch nur irgendeine Wahrheit – ich bin sehr fehlbar. Die tatsächliche Interpretation überlasse ich unseren deutschen Freunden. Beiweilen werde ich in ROT eine persönliche Meinung von mir einflechten. Ich schließe auch nicht aus, dass mir bei der Zuordnung von Fragen oder Antworten während der Mitschrift entweder bei den SV oder den Abgeordneten ein Fehler unterlaufen ist.

ANFANGSSTATEMENTS der SV

Eva Becker (Vorsitzende der AG Familienrecht im dt. Anwaltverein, Fachanwältin Familienrecht Berlin)

Es bestünde Reformbedarf, Elternrechte müssten gestärkt werden, Einvernehmlichkeit. Es gibt über 30 neue Gesetze seit XX – es ist also nicht so, dass sich gar nichts getan habe – freilich zu wenig.
Die BRD sei sehr weit. Wegen des BGH-Urteils (Wechselmodell gg. den Willen eines ET) ist nichtmal in Ländern möglich in denen das Wechselmodell deutlich stärker gelebt wird. Für mich eine interessante Neuigkeit.
Jedenfalls sei kein Leitbild wünschenswert. Man solle der Arbeitsgruppe IGMJ Zeit lassen.

Miriam Hoheisel (VAMV Bundesgeschäftsführerin)

kein Regelfall wünschenswert, psychologische Studien zeigen Nachteile für Kinder
Anmerkung: Der VAMV hat ausschließlich die McIntosh-Studie vorgelegt.
Kinder leiden an der Trennung und nicht an den Betreuungsmodellen
Na dann spricht doch auch nichts gegen ein WM ;-), wenn es nicht auf das Betreuungsmodell ankommt! Argumentationsfehler!
Das Armutsrisiko ist für AE gestiegen. Mehrfach Thema Kindesunterhalt.
Meinte auch, dass ein "Vorteil" der aus dem WM gewonnenen größer möglichen Arbeitszeit nicht die Probleme des Arbeitsmarktes lösen kann, da andere Arbeitschancen für AE bestehen. Gender Pay Gap, Pension Gap,...
Bei aller Voreingenommenheit meinerseits, finde ich das ein interessantes Argument. Ich kenne zwar die Probleme des dt. Arbeitsmarktes nicht – kann mir aber schon vorstellen, dass eine Einführung des WM diese Probleme nicht alleine lösen kann.

Prof. Dr. Jur. Anja Kannegießer (Berufsverband dt. Psychologen, dt. Gesellschaft für Psychologie, Fachpsychologin für Rechtspsychologie)

5-10 % leben in der BRD das WM, es gibt keine dt. Studien zum WM, Einzellbewertung muss bleiben, das WM stellt eine Überforderung für Kinder und Eltern dar. Ein WM gg. Den Willen eines ET ist problematisch

Dr. Heinz Kindler, Dipl.-Psych

reichte keine schriftliche Stellungnahme ein, Das Interesse am WM wir sicher steigen in den nächsten Jahren. Vorteile des WM sind unbestritten. Er fand logische Kritik an beiden Anträgen. Das WM soll kein Regelfall werden. Eine "beste Lösung" ist nicht automatisch besser für jeden. Wenn nur eine so geringe Anzahl aktuell das WM lebt, sieht er keine Notwendigkeit daraus einen Regelfall zu machen.

Josef Linsler (Pressesprecher ISUV/VDU)

etwas abstrakter Beginn von ehemaligen Mitgliedern, die meinten, warum das WM nicht auch in der BRD wie in anderen Ländern üblich, möglich sei.
Das Wichtigste sei die elterliche Sorge und der Umgang. § 1671
§ 1687 soll nicht geändert werden
Wenn ein Elternteil blockiert, dann sollte man genau hinschauen, denn dann ist etwas verdächtig; meint er aus Erfahrung.
Das WM hat so viele Vorteile.

Brigitte Meyer-Wehage (Vorsitzende Kommission Zivil-, Familien-, Erbrecht. Direktorin Amtsgericht Brake)

WM soll kein Regelfall werden.Kindesunterhalt mehrmals Thema. Keine Benachteiligung des einkommensschwächeren ET erwünscht.
§ 6.2 (Grundgesetz?) elterliche Autonomie garantiert, deswegen verfassungswidrigund damit klagbar
Unterhaltsrecht: keine Lösungsansätze für sozial schwache Familien
keine Norm gewünscht --> Splitmodelle

Prof. Dr. Hildegund Sünderhauf (ev. Hochschule Nürnberg)

verliest zuerst ein kurzes Mail eines ihr unbekannten Vaters. Dieser schrieb, er habe Glück gehabt, sein Richter habe das WM beschlossen. Frau Sünderhaufs rethorische Frage war, ob in einem Rechtsstaat die Einstellung eines Richters für den Ausgang eines Verfahrens verantwortlich sein darf. Natürlich nicht – aber usus.
WM eher positiv für Kinder
Art. 6 (Grundgesetz?) nach Trennung nicht vorbei
Hinweis auf Art. 18 der Kinderrechtskonvention
Gleichstellungsdebatte: Väter/Mütter
(dazu später mehr)

Prof. Dr. Sabine Walper (Forschungsdirektorin, Deutsches Jugendinstitut)

stellte 4 Fragen, jede für sich war für mich so eine Anmaßung, dass ich nicht mitschrieb – sorry Freunde – hier müssen wir auf das Protokoll warten.

Mathias Zab (Fachanwalt Familienrecht, Mediator)

kein Regelfall
warum WM nach der Trennung besser, wenn vorher auch schon nicht gelebt.
Dieses Argument ist sowieso absurd. Freilich bringt ein Kind finanzielle Einbußen mit sich, häufig arbeitet dann der Vater mehr. Das Geld für die Familie wird gerne genommen, nach der Trennung wird ihm dieses Engagement zum Nachteil gemacht.
Die BRD hat nicht einmal automatisches Sorgerecht für ledige Väter geschafft – so ein Schritt wäre ein Experiment, WM leben Minderheit – warum also Regelfall?
Unterhalt, Unterhalt, Unterhalt

1. FRAGERUNDE

Abg. Frau Steffen
--> Hr Kindler
Wie Wohlbefinden der Kinder im WM?
--> Fr. Becker
mehr Unterstützung für Trennungseltern? Zusätzliches Mediationsangebot?


Abg. Frau Keul
Mehrbedarf bei Hartz IV – Lösungen?
--> Fr. Sünderhauf
WM verfassungswidrig?
Stress bei Kindern, McIntosh-Studie
Ausschluß bei häuslicher Gewalt?

Abg. Müller
--> Fr. Kannegießer
Gefahren für das Kindeswohl bei Regelfall?
Klagbar?

Abg. Mühring
--> Fr. Hoheisel
--> Fr. Kannegießer
WM vor der Trennung, Reformen?

Abg. Mayer
--> Fr. Hoheisel
--> Hr. Zab
Kampf ums Sorgerecht vs. Kampf ums Geld?
Wer profitiert finanziell vom WM?

1. ANTWORTRUNDE

Herr Zab:
stärker verdienende ET profitiert
Es geht IMMER nur ums Geld.
Mögliche Anspannung von Müttern gefährlich, weil sie dann voll berufstätig sein soll
schlechter Witz – hunderttausende Väter werden angespannt.

Fr. Sünderhauf:
Lage Forschung empirisch erschöpft
bestimmte Dinge können nicht in einer Studie erfasst werden
5-10% strittig, also 90% nicht strittig – ergo Leitbild
leider falsche Argumentation. Gleiches Problem in Österreich. Da behauptet das Familienministerium, dass ja eh 89% der Ehen einvernehmlich geschieden sind, deshalb kein Bedarf. Die Realität schaut so aus, dass zwar die Prozente in Österreich stimmen, allerdings wird die Obsorge (Sorgerecht) und das Kontaktrecht (Besuchsrecht) erst NACH der Scheidung vereinbart werden und da fängt der Stress dann erst richtig an. Allerdings ist die Hochstrittigkeit nicht mit Einvernehmlichkeit zu verwechseln – also hat sie doch recht.
freilich gibts Konterindikatoren wie Distanz, Gewalt etc.

Hr. Kindler:
Kindeswohlbegriff schwammig bzw. zu viele Definitionen
viele Studien sind keine richtigen Studien

richtiger Einwand, zu kleine N-Gruppen, nur Momentaufnahmen etc.

nur spezielle Altersgruppen untersucht usw.
Trotzdem mehr oder weniger deutlich Vorteile des WM klar
vertritt die Meinung, dass bestimmte Variablen sehr wohl noch zusätzlich in Studien untersucht werden könnten

Fr. Kannengießer:
Meldeproblematik
Kinder werden beim WM in den Elternkonflikt hingezogen – besonders bei WM gegen den Willen eines ET
das kann ich mir vorstellen
Deutschland und zB. Schweden haben grundverschiedene Voraussetzungen
WM beginnt dort bereits vor der Trennung

Fr. Hoheisel:
keine dt. Studien, int. Studien nicht einheitlich
absurd, besonders bei über 50 Pro-Studien und einer Hand voll Kontrastudien
Warten auf die dt. Studie (Petra?)
Ausschluß WM bei Gewalt / Missbrauch
"es soll nicht nur nach dem Kindeswohl entschieden werden" !!!!!!!!!!!!!!!!!!
Zusammenhang?
Gleichstellungsdebatte: Das Umgangsrecht eignet sich nicht für so eine Debatte, es geht ja nicht um Gleichstellung Vater/Mutter sondern um Kinder
soweit vielleicht mit ganz viel Phantasie noch nachvollziehbar – übliches Argument Elternrechte vs. Kinderrechte
Gleichstellung soll schon vor der Trennung gelebt werden.
Also wie jetzt? Eignet sich die Betreuungszeit nur dann als Gleichstellungsdebatte in aufrechter Partnerschaft? Denkfehler, Argumentationsfehler!
WM löst nicht Arbeitsplatzprobleme, Stichwort Teilzeit

Angeblich soll
der BGH die DDT nach unten novelliert haben?
Wäre mir neu – eventuell Verständnisfehler von mir – ihr dt. müsst das wissen.

Frau Becker:
Ja klar, mehr Mediation besser
GSR soll ab Vaterschaftsanerkennung kommen
Problem, dass einvernehmliche außergerichtliche Vereinbarungen unverbindlich sind und jederzeit einseitig aufgekündigt werden können.
Hier ist ein strengerer Massstab begrüßenswert -> gerne auch zivilrechtlich
unbedingt dafür

2. FRAGERUNDE

Abg. ?
WM als Pflicht persönlich nicht vorstellbar (selbst Vater)
tückische Fragestellung bzgl. Prioritäten der Änderungsbedarfe

-- > Fr. Mayer-Wehage:
Prioritenreihenfolge?
--> Fr. Becker:
§ 1671

Abg. Fr. Suding
Ihre Erfahrung ist, dass es den (auch streitenden) ET sehr wohl ums Kind und nicht ums Geld. Das wolle sie so nicht stehen lassen.
Welche Fraktion? Respekt!

Abg. Hr. Föst
--> Fr. Sünderhauf
--> Hr. Linser

ERSTE Person, die die Resolution 2079 in den Mund nimmt!!!!
Wenn es doch in allen anderen Ländern einen so gravierenden Rückgang an Verfahren gibt, sich in Deutschland in den lzt. Jahren aber verdoppelt hat, kann man davon sprechen, dass das Familienrecht in der BRD streitfördernd ist?
Welche Fraktion? Respekt!

Abg. Fr. Steffen?:
--> Fr. Sünderhauf
--> Hr. Linser
Was wenn Kinder WM nicht wollen? Div. Alter, Mädchen, Buben

Abg. Müller:
FDP will Menschen nicht nur vorschreiben wie sie zu leben haben, sondern ihnen nun auch noch Mediation vorschreiben.
polemisch, welche Fraktion?

Abg. Fr. Keul:
--> Hr. Linser
Residenzmodell
Ehegattenunterhalt absetzbar, Kindesunterhalt nicht absetzbar
Änderung wünschenswert?
Mir als Ösi ganz neue Materie

2. ANTWORTRUNDE

Fr. Hoheisel:
Unterhalt, Unterhalt, Unterhalt
Mehrbedarf, SGB II (auch für Väter!) Hochachtung!
WM bei 3 oder 4 vorhandenen Elternteilen (weiß nicht mehr wer das gefragt hat)
betrifft Pätchwork bzw. Regenbogenfamilien
3 oder 4 Elternteile sind besser als 1 oder 2 – weitere Ressourcen
nachvollziehbar

Hr. Linser:
WM auch ab Geburt denkbar
0-15 Jahre realistisch, danach logisches Ende
Mediation immer wichtig
JA! BRD-System fordert Streit
Menschen müssen in ihren Existenzängsten abgeholt werden

Fr. Meyer-Wehage:
Unterhalt und Sorgrecht stehen im BGB (bzgl. tückischer Prioritätenfrage)
Residenzmodell steht nirgendwo im Gesetz
ja- ansich richtig, der Begriff steht nirgendwo,
§ 1606 Ziffer 3

Fr. Sünderhauf:
Hinweis auf Zwang bei Residenzmodell, niemand Vernünftiger fordert ein Zwangsmodell, WM soll kein Zwang sein
Hinweis auf Diskrepanz der Anzahl der Wechsel
ist glaube ich bei niemanden durchgedrungen, dass WM weniger Wechsel zwischen den ET bedeutet
Hochstrittigkeit ist Prozesstaktik
Blockieren dürfen ruhig auch Konsequenzen spüren
weniger Gerichtsfälle

Kindeswille WM: Realität:
wenn Kinder das WM ablehnen, dann kein Beschluss
wenn Kinder das WM wollen, dann sind sie nicht mündig genug das beurteilen zu können.

Frau Walper:
Nestmodell
viele Modelle denkbar – flexibel bleiben

Die 2 angesetzten Stunden sind um. Der Vorsitzende fragt ob es noch offene Fragen gibt, er wäre bereit auch eine 3. Fragerunde zu machen.

Kein Meldungen

ENDE