ELTERN BLEIBEN – Bündnis von Müttern und Vätern – Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.

Beratung für Eltern bei Problemen mit Sorgerecht, Umgangsrecht, Jugendamt

Erste Hilfe
Praktische Tipps für Eltern bei Trennung und Scheidung

Laut einem Bericht der Welt am Sonntag prüft das SPD geführte Bundesjustizministerium - quasi als Abschlussgeschenk der scheidenden Ministerin Barley - die Rechte von Stiefelternteilen auszuweiten. Eine Arbeitsgruppe „Sorge- und Umgangsrecht“ würde derzeit Vorschläge zum Kindschaftsrecht erarbeiten. Im März 2019 hatte es einen Beschluss des Bundesverfassungsgericht zur Stiefelternadoption gegeben, der die Diskriminierung nichtehelicher Familien betraf. Dem Gesetzgeber wurde zudem aufgegeben bis zum 31. März 2020 eine verfassungsgemäße Regelung zu treffen.

Bereits seit 2016 arbeitet eine Arbeitsgruppe des Ministeriums daran Stiefeltern gesetzlich mehr Rechte zu ermöglichen. In diesem Zuge soll nun auch das "kleine Sorgerecht" angepasst werden. Statt also – wie zuvor postuliert – daran zu arbeiten wie Eltern nach der Trennung zugunsten der Kinder gemeinsam die Elternschaft weiter führen können, will man nun, mit der Ausweitung der Rechte Dritter, die Notwendigkeit den getrenntlebenden Elternteil einzubinden weiter zurückschrauben. 

In der Praxis wird der getrenntlebende Elternteil bereits jetzt schon selten informiert. Der getrennt lebende Elterteil bekommt zumeist eher zufällig und im Nachhinein mit, wenn erhebliche Entscheidungen über das Wohl des Kindes gefällt werden. Werden die Rechte eines Stiefelternteils bzw. eines neuen (Lebensabschnitts-)Partners ausgeweitet, fehlt dem sogenannten "alleinerziehenden" Elternteil vollends die Motivation, den getrenntlebenden Elternteil einzubinden. Das Vorhaben konterkarriert demnach die Bestrebung die gemeinsame Elternschaft zu stärken.

Das sogennante "kleine Sorgerecht" sollte im Sinne gemeinsamer Elternschaft also nicht ausgeweitet werden, sondern nur zur Anwendung kommen, wenn der getrenntlebende Elterteil nicht verfügbar ist. Also nur mit dessen Zustimmung oder wenn dieses gerichtlich überprüft ist.

Das Ministerium sollte sich also die Ergebnisse des "Zukunftsgespräch über Bedürfnisse und Wünsche von Trennungsfamilien" zu eigen machen und daraus heraus die gemeinsame Elternverantwortung stärken. Nicht zuletzt durch die gesetzliche Regelung der Doppelresidenz die auf eine breite Zustimmung in der Bevölkerung stößt.