Seit Jahren postuliert die UN Kinderrechte Konvention das Recht der Kinder auf ein Aufwachsen mit beiden Eltern. Trotzdem wird dieses im Familienrecht nach wie vor weder gesetzlich abgebildet noch rechtlich von den Gerichten umgesetzt. Trotz aller Forderungen von Fachkräften, Juristen und Verbänden bleiben die aktuellen Gesetzesentwürfe nicht nur hinter den Forderungen zurück, sondern verstoßen in eklatanter Weise gegen Kinderrechte.
Vor diesem Hintergrund ist es schon fast zynisch, dass aus dem ebenfalls SPD-geführten Justizministerium von Ministerin Lambrecht dieser Tage die Verankerung der Kinderechte im Grundgesetz forciert wird. Sowohl Justiz- als auch Familienministerium haben in den zurückliegenden Jahren mehrfach Gesetzesentwürfe vorgelegt, die eklatant gegen die Kinderrechte verstoßen. Dies könnte auch erklären, weshalb man sich auf eine, öffentlich breit kritisierte, schwammige Formulierung zur Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz zurückgezogen hat.
„In den letzten Jahrzehnten hat jede Familienrechtsreform zu einer deutlichen Zunahme gerichtlicher Verfahren geführt. Eltern wurden in den Streit getrieben, Kinder kamen und kommen dabei zu zehntausenden unter die Räder. Es ist im höchsten Maße unverantwortlich und unverständlich, dass die SPD-geführten Ministerien an diesem desolaten Zustand unbeirrbar festhalten“, findet Markus Witt vom Bundesvorstand des Väteraufbruch für Kinder.
Der Verein wird in Kürze hierzu weitere Zahlen und Fakten aus Erhebungen veröffentlichen, die dies untermauern. Hoffnungen, dass noch in dieser Legislaturperiode relevanten Änderungen kommen, haben wir nach 8 Jahren Untätigkeit der großen Koalition allerdings nicht mehr.