Die FDP Fraktion hatte einen Gesetzentwurf vorgelegt, der nunmehr in einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages positiv bewertet wurde.
Gesundheitliche Bedenken wären durch Fortschritte in der Medizintechnik ausgeräumt. Dabei sahen die Experten auch das Kinderrecht auf Kenntnis der eigenen Abstammung und Klärung sozial- und sorgerechtlicher Fragen als wichtig an. Einzig die Vertreterin von Pro Familia äusserte Bedenken falls das Ergebnis eines Tests nicht wie erwartet ausfallen würde. Bei einer gesetzlichen Änderung müssten Schutz und Selbstbestimmung der Frauen garantiert werden.
Der Gesetzgeber sollte überdenken ob es ein schützenwertes Gut ist, ob eine Mutter den Scheinvater und das Kind betrügen darf, in dem es ihr freigestellt ist, über das Ergebnis eines Vaterschaftstests nach gutdünken zu Verfügen. Es bleibt zu hoffen, dass Familien- und Justizministerium Müttern zukünftig nicht das Recht auf Betrug durch die Hintertür der Selbstbestimmung gewährt. Letztlich ist ein Familienleben, welches auf Lug und Zweifeln basiert, weder für eine Partnerschaft noch für ein Kind förderlich.