Der Koalitionsvertrag liegt auf dem Tisch. Was ist für getrennt lebende Familien drin? Zunächst ist löblich, dass man sich dem Thema überhaupt gewidmet hat und die Arbeitsverweigerung der letzten Regierungen ad acta ist.
Tatsächlich wird nur wenig verbessert und einiges sogar verschlechtert. Die biologische Elternschaft wird sogar nachdrücklich geschwächt.
Durch das sogenannte kleine Sorgerecht für Stiefeltern werden entsorgte Elternteile zusätzlich ausgegrenzt und weiterer Raum für Streitigkeiten installiert, an denen lediglich Rechtsanwälte gewinnen.
Das Kind soll positiver Weise ein Recht auf Klärung seiner Herkunft erhalten. Das allerdings ohne rechtliche Konsequenzen.
Hier kommen wir zu unseren Hauptanliegen:
"Wir wollen allen Familien eine am Kindeswohl orientierte partnerschaftliche Betreuung minderjähriger Kinder auch nach Trennung und Scheidung der Eltern ermöglichen und die dafür erforderlichen Bedingungen schaffen."
Dass müsste eine Änderung des bisherigen Leitbildes "Residenzmodell" bedeuten, was immerhin einen begrüßenwerten Paradigmenwechsel bedeuten würde. Für ein Leitbild "Wechselmodell" spricht es aber nicht gerade. Immerhin soll in der Beratung die gemeinsame Betreuung der Kinder als Ziel gestärkt werden.
"Wir wollen gemeinsam mit den Ländern die Erziehungs-, sowie Trennungs- und Konfliktberatung verbessern und dabei insbesondere das Wechselmodell in den Mittelpunkt stellen."
Und dann:
"Wir wollen im Unterhaltsrecht die Betreuungsanteile vor und nach der Scheidung besser berücksichtigen, ohne das Existenzminimum des Kindes zu gefährden."
Hier hoffen wir sehr auf eine gerechte und einfache Lösung! Wir erinnern daran, dass in Belgien nach Einführung der Doppelresidenz und einer einfachen Methode den Unterhalt zu berechnen, die entsprechenden Familiensachen an Gerichten um 80% zurückgegangen sind.
Weiterhin soll das Recht des Kindes auf Umgang mit seinen Großeltern gestärkt werden. Dieses besteht allerdings seit je her, kann allerdings nicht vollstreckt werden. Wir sind gespannt.
Einen "Fortbildungsanspruch für Familienrichterinnen und Familienrichter gesetzlich" zu verankern ist definitv zu wenig. Wichtig wären eine Fortbildungsverpflichtung und Mindestqualifikationen.
Das Bestreben, häusliche Gewalt in Umgangsverfahren zu berücksichtigen, finden wir gut und wichtig. Ganz wichtig ist es hier tatsächliche häusliche Gewalt und vorgetäuschte häusliche Gewalt als Mittel einen Elternteil zu entsorgen, zu unterscheiden. Allein der unbewiesene Vorwurf führt bereits zur Umgangseinschränkung auf begleitete Umgänge.
Bitter wird es dann für unverheiratete Väter. Eine automatische gemeinsame elterliche Sorge ab Vaterschaftsklarstellung ist nicht geplant. Den entsprechenden Passus im Koalitionsvertrag muss man als klare Absage verstehen.
Positiv ist lediglich zu vermerken, dass die familienrechtliche Situation wissenschaftlich evaluiert werden soll. Aus der bisherigen Erfahrungen darf man sich fragen, ob man die Veröffentlichung der Ergebnisse noch erleben wird. Dass das Familienministerium von SPD in GRÜNE Hand wechselt, stimmt auf den ersten Blick nicht hoffnungsvoll, waren die GRÜNEN doch bisher resistent gegen wissenschaftliche Erkenntnisse im Bereich der Familienforschung.
Fazit: Wie immer muss man abwarten, was sich tatsächlich verbessern lässt. Gute Vorsätze gab es in früheren Koalitionsverträgen auch.