Während die von einflussreichen Lobbyverbänden gesteuerte hiesige Politik (die Bundesfamilienministerin gehört dem VAMV an) die Doppelresidenz nach wie vor verhindern will, deutet sich an, dass die eher konservative Schweiz Deutschland rechts überholen könnte.
Der Schweizer Nationalrat hat mit deutlicher Mehrheit eine Vorlage verabschiedet, die die Doppelresidenz zum Regelfall im schweizerischen Familienrecht machen will. Dabei ist bemerkenswert, dass eine der Begründungen lautet, dass sich untere Gerichtsinstanzen nicht an das Urteil des Bundesgerichtes aus dem Jahr 2020 halten. Das Oberste Schweizer Gericht hatte entschieden, dass die alleinige Obhut nur angeordnet werden dürfe, wenn konkrete Gründe gegen die alternierende Obhut sprächen.
Von dieser Weitsicht ist man hierzulande allerdings weit entfernt und versucht mit allen Mitteln den Fortschritt zu verhindern.