Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
EGMR: Kein Umgangsausschluss bei Entfremdung durch Mutter
Deutschland erneut wegen Kindesentfremdung verurteilt
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erkennt wiederholt Menschenrechtsverletzung im deutschen Familienrecht.
Am 6. Oktober 2016 entschied der EGMR in der Sache Moog ./. Deutschland (23280/08 und 2334/10), dass ein mehrjähriger Umgangsausschluss nicht gerechtfertigt war, zumal nicht alle notwendigen Maßnahmen unternommen wurden, den Kontakt zwischen Vater und Sohn wieder anzubahnen.
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