Versorgungsausgleich
Mütterrente: Rückwirkende Abänderung des Versorgungsausgleichs nach Trennung/Scheidung auf Antrag
Mit der sogenannten Mütterrente wurde zuletzt i.d.R. Müttern ein rückwirkendes Geschenk gemacht, dass den Versorgungsausgleich tangiert.
Durch die Mütterrente III werden allen Müttern pro Kind 3 Entgeldpunkte auf das Rentenkonto (rückwirkend) gutgeschrieben. Haben sich Eltern vor einiger Zeit getrennt/geschieden und wurde dabei über den Versorgungsausgleich entschieden, kann dadurch ein Grund für einen Antrag auf Abänderung des selbigen entstehen, wenn seinerzeit die Mütterrente noch nicht berücksichtigt werden konnte.



