Sang- und klanglos trat am 15. Oktober 2016 ein neues Gesetz in Kraft, welches Väterrechte erneut erheblich stärkt. Einzig erwähnt wurde es - neben Erwähnungen auf Fachseiten und einer Pressemitteilung des Bundesvereins - nur von Heise Online. Ansonsten ist das neue Gesetz der Presse komplett durch die Lappen gegangen. Das neue Gesetz besteht aus mehreren wichtigen Änderungen.
Allen voran die Einführung der sogenannten "Beschleunigungsrüge", die es nun endlich ermöglicht, ein Verfahren beim Familiengericht, beim Oberlandesgericht und beim Bundesgerichtshof innerhalb von einem Monat wegen Verfahrensverzögerung in die nächste Instanz oder zu einem anderen Spruchkörper zu eskalieren. Die Entscheidung über die Beschleunigungsrüge erfolgt durch Beschluss, so dass auch dafür wieder Rechtsmittel möglich sind, oder, wenn diese ausgeschlossen sind, eine Verfassungsbeschwerde mit nachfolgender Menschenrechtsbeschwerde.