Die Kinderkommission hat sich in Expertenanhörungen und Befragungen von betroffenen Kindern und Jugendlichen ein Bild über den aktuellen Sachstand gemacht und Handlungsbedarfe und Verbesserungspotentiale aufgezeigt. Mängel ließen sich sowohl bei der Qualifikation, dem Aufgabenverständnis und den Verfahrensabläufen benennen. Auch strukturelle Defizite wurden festgestellt.
Die Kinderkommission fordert unter anderem eine verbindliche Qualifizierung von Familienrichterinnen und –richtern. Zudem eine Weiterführung des Prozesses zur Qualifizierung von psychologischen Sachverständigen, sowie verbindliche Qualitätsstandards für Verfahrensbeistände. Darüber hinaus setzt sich die Kommission für verbindliche Standards bei der Anhörung von Kindern ein.