Die Debatte um den Antrag der FDP, das Wechselmodell (Doppelresidenz) gesetzlich zu verankern, zeigt mal wieder deutlich auf wie Rückständig weite Kreise der Parteien im Bereich der Familienpolitik sind. Während man zumeist mit Argumenten, welche seinerzeit genauso gegen die gemeinsame Sorge vorgebracht wurden, versucht den Fortschritt aufzuhalten um den Besitzstand von sogenannten Alleinerziehenden und Anwälten (die Zahl von Streitigkeiten vor Familiengerichten wächst stetig) zu wahren, zeigt uns Belgien seit 2006 wie es besser geht.
Flächendeckende Kinderbetreuung, Berufstätigkeit von Vater und Mutter sind dort ebenso selbstverständlich wie die gemeinsame Betreuung nach der Trennung. Das spiegelt sich auch in dem seither zu bemerkenden Rückgang der Familiensachen an Belgischen Gerichten. Während hierzulande die Strittigen Fälle um 30 % zunahmen, gingen in Belgien die Fälle um 30% zurück. Seit 2006 ist dort nähmlich die Doppelresidenz gesetzlich verankert. Der Clou: über die Rechte der Kinder wacht der Kinderrechtekommissar, der von Kindern eingeschaltet werden kann, wenn es Probleme mit der von den Eltern getroffenen Regelung gibt. Etwa 20 % der Kinder nutzen bereits diese Möglichkeit, wobei diese Institution dann vermittelt und mit der Familie Lösungen sucht.
So geht das!