ELTERN BLEIBEN – Bündnis von Müttern und Vätern – Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.

Beratung für Eltern bei Problemen mit Sorgerecht, Umgangsrecht, Jugendamt

In einem Berufungsverfahren gegen eine Entscheidung aus dem Jahre 2017 hat es am 16.05.2019 ein Luxemburger geschafft, für seine Kinder die Doppelresidenz durchzusetzen.

Er berief sich dabei auf die UN-Kinderrechtedeklaration, Art. 16 UN-Menschenrechts Erklärung, Art. 23 der Internationalen Konvention zu zivilen und politischen Rechten und Art. 8 der Europäischen Menschenrechte Konvention, welche durch die vorangegangene Entscheidung des Luxemburger Gerichtes missachtet wurden.

Laut eigener Aussage hat der Luxemburger Vater nicht davor zurückgeschreckt sämtliche politischen und rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Neben der Gründung eines Vereins, der Einschaltung von Medien und der Involvierung sämtlicher Mitglieder des Luxemburger Parlaments hat er inzwischen eine Petition zur Doppelresidenz in Luxemburg gestartet.

Chapeau!