Die neue Auflage enthält Ergänzungen zum Thema Beweisbeschluss im Verfahrensrecht und wurde um Mindestanforderungen an Gutachten mit Hinwirken auf Einvernehmen, § 163 Abs. 2 FamFG, ergänzt.
Die Empfehlungen wurden von Vertreterinnen und Vertretern juristischer, psychologischer, medizinischer und sozialpädagogischer Fachverbände, der Bundesrechtsanwalts- und der Bundespsychotherapeutenkammer erarbeitet. Der Prozess wurde fachlich begleitet durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und unterstützt durch den XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes. Die Landesjustizministerien waren eingebunden und wirkten – zum Teil – fachlich begleitend mit.
Aus den Erfahrungen der Selbsthilfegruppe und der Begleitung Betroffener ist dem VAfK-Köln bekannt, dass gerade Gutachten häufig fachlich zweifelhaft sind und trotzdem vor Gericht für massive Grundrechtseingriffe verwendet werden. Die Broschüre gibt Anhaltspunkte zur Analyse solcher Gutachten.