Das AG Frankfurt hat mit Beschluss vom 16.04.20 (Az. 456 F 5086/20, EAUG) wegen vier Verstößen ein Ordnungsgeld von insgesamt 20.000 €, ersatzweise 80 Tage Ordnungshaft verhängt. Die Mutter hatte eigenmächtig die zum Zweck der Kontaktanbahnung mit dem Vater angeordneten begleiteten Umgänge 4 mal verhindert.
Zudem drohte das AG eine weitere Erhöhung der Ordnungsgelder bei Folgeverstößen an. Das Gericht konnte keine sachlichen Gründe für eine Aussetzung des begleiteten Umgangs erkennen. Besonders schwer wog für das Gericht, das die Mutter gegen einen aktuellen Umgangsbeschluss verstieß, der in Kenntnis der Pandemielage ergangen war und sich der Vater Urlaub genommen hatte.