ELTERN BLEIBEN – Bündnis von Müttern und Vätern – Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.

Beratung für Eltern bei Problemen mit Sorgerecht, Umgangsrecht, Jugendamt

Manfred Herrmann erstreitet Teilerfolg zum Wohngeld.

Auch Vätern ohne Sorgerecht kann Wohngeld zustehen. Die entgegenstehende Regelung des Wohngelgesetzes ist möglicherweise Verfassungswidrig. Das Bundesverfasungsgericht sieht hier Klärungsbedarf und gibt der Beschwerde des Antragstellers zum Prozesskostenhilfeantrag statt.

"Ob die typisierende Anknüpfung in § 5 Abs. 6 Satz 1 WoGG an das Sorgerecht getrennt lebender Eltern mit grundrechtlichen Anforderungen aus Art. 3 und Art. 6 GG zu vereinbaren ist, ist höchstrichterlich nicht geklärt und zumindest keine einfach zu beantwortende Frage. Sie stellt sich insofern, als die Unterscheidung des Gesetzgebers, die in § 5 Abs. 6 WoGG geregelte Begünstigung von nicht nur vorübergehend getrennt lebenden Elternteilen auf diejenigen zu beschränken, die auch ein gemeinsames Sorgerecht für ihre Kinder haben, im Lichte der Anforderungen des Grundgesetzes zu rechtfertigen sein muss. Der Gesetzgeber wollte mit dieser Regelung ausweislich der Begründung die abwechselnde Kinderbetreuung ermöglichen (vgl. BRDrucks 559/07, S. 62), muss also auch rechtfertigen, warum er die in Rede stehende Begünstigung nicht für alle Fallkonstellationen abwechselnder Betreuung gewährt. Zudem hat der Gesetzgeber zur Begründung der Regelung des § 5 Abs. 6 Satz 2 WoGG für den Fall der unterschiedlichen Betreuung gemeinsam sorgeberechtigter Eltern von mehr als zwei Kindern auf den konkreten Betreuungsbedarf der Kinder abgestellt, was die Frage aufwerfen kann, warum nicht auch sonst auf den tatsächlichen Umgang der Eltern mit dem Kind abgestellt wird."

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BvR 953/11 -