ELTERN BLEIBEN – Bündnis von Müttern und Vätern – Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.

Beratung für Eltern bei Problemen mit Sorgerecht, Umgangsrecht, Jugendamt

Das Bundessozialkgericht hat entschieden, dass Kindern ein Mehrbedarf zusteht, wenn sie sich bei beiden Eltern aufhalten. Eine pauschale Kürzung des Regelsatzes für Kinder anteilig nach Umgangstagen ist unzulässig.

Zwar könne die Behörde Leistungen kürzen, müsse aber laufende Kosten, welche sich nicht auf den Umgang beziehen (z.B. Miete, Bekleidung, Strom, Telefon etc.) als Mehrbedarf berücksichtigen.

Bundessozialgericht B 14 AS 73/20 R