Unter den Gutachtern, die bei gerichtlich in Auftrag gegebenen Gutachten in Einzelfällen oder häufig eine Tendenz signalisiert bekommen haben, gaben 61,1 Prozent (n = 11) der psychologischen Gutachter an, mehr als 50 Prozent ihrer Einnahmen aus gutachterlichen Tätigkeiten zu beziehen. Dieser Wert ist bei psychologischen Gutachtern im Vergleich zu den anderen untersuchten Berufsgruppen am höchsten.
Grundsätzlich sollten Gutachter ihre Gutachten unbeeinflusst erstellen. Die Signalisierung einer Tendenz bei Auftragserteilung durch den Auftraggeber steht dem entgegen. Kommt eine wirtschaftliche Abhängigkeit des Sachverständigen von Gutachtenaufträgen dazu, wovon bei einem Anteil von mehr als 50 Prozent Gutachtenhonoraren an den Gesamteinnahmen auszugehen ist, ist die geforderte Neutralität gefährdet.
Der Gesetzgeber ist gefordert, für die Unabhängigkeit und Neutralität des Gutachterwesens Sorge zu tragen, damit das Vertrauen in das Gutachterwesen und in die Funktionsfähigkeit unseres Rechtssystems erhalten bleibt.
Literaturhinweis: Jordan B., Begutachtungsmedizin in Deutschland am Beispiel Bayern. Dissertationsschrift an der LMU München