Wie sollte ein Verfahrensbeistand arbeiten? Was muss dabei besonders beachtet werden?
Das steht in den Standards der BAG Verfahrensbeistandschaft / Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche e. V.
Die in der Bundesarbeitsgemeinschaft Verfahrensbeistandschaft/Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche e. V. vereinigten Personen respektieren die eigenständigen und wohlverstandenen Interessen von Kindern und Jugendlichen [...]. Dabei wird die Notwendigkeit anerkannt, das konkrete Erleben des Kindes bzw. Jugendlichen genauso zu berücksichtigen, wie die zur Verfügung stehenden und relevanten wissenschaftlichen Erkenntnisse aus Psychologie, Pädagogik, Soziologie und Recht.