ELTERN BLEIBEN – Bündnis von Müttern und Vätern – Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.

Beratung für Eltern bei Problemen mit Sorgerecht, Umgangsrecht, Jugendamt

Die psychisch kranke Mutter konnte und wollte sich nicht um ihr Kind kümmern. Dem Vater wurde trotzdem das Sorgerecht abgesprochen, unter anderem mit dem Argument, er habe keinerlei Erfahrung im Umgang mit Säuglingen. Das Sorgerecht blieb bei der Mutter, der Junge kam in eine Pflegefamilie.



Das OLG Karlsruhe sprach jetzt dem Vater nach Jahren (!) das Sorgerecht und erweiterte Umgangsrechte zu (Az.: 18 UF 266/11).

Zur Begründung verwies das OLG auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 21.07.2010, Az.: 1 BvR 420/09). Danach gehe das Sorgerecht der Eltern einer Pflegefamilie vor. Scheide die Mutter aus, stehe das Sorgerecht daher dem Vater zu, sofern das Kindeswohl dem nicht entgegensteht.