Giffey will die Rechte der Väter stärken. Väter, die Umgang mit ihrem Kind wahrnehmen, schultern ohnehin die gesamte Kostenlast, um ihre Kinder sehen zu können, so Witt vom Väteraufbruch für Kinder gestern in den Nachrichtensendungen vom Ersten und dem ZDF. Doch das, was Giffey den Vätern anbietet, ist nicht neu. Umgangsberechtigte Mütter werden schon gar nicht erwähnt. Was also verfolgt Giffey wirklich?
Die Rechte der Väter sollen gestärkt werden, so die Schlagzeile in allen Gazetten der Republik. Frau Familienministerin Franziska Giffey ist der Meinung, dass Väter weiterhin den vollen Unterhalt zahlen müssten, wenn das Kind viel Zeit bei ihnen verbringen würde.
Diese Aussage ist falsch.
Denn seit Einführung der Leitlinien zur Düsseldorfer Tabelle vom 1.08.2015, also seit dreieinhalb Jahren, hat das federführende Oberlandesgericht für Unterhaltsberechnungen, das OLG Düsseldorf, festgestellt, dass diese Kosten abzugsfähig sind (Seite 9, Ziffer 12.3):
"Bei einem über das übliche Maß hinausgehenden Umgangsrecht können dadurch be-dingte hohe Mehraufwendungen (z.B. Fahrt-und Unterbringungskosten) zu einer Herabstufung um eine oder mehrere Einkommensgruppen der Düsseldorfer Tabelle oder zum Absehen von einer erforderlichen Höherstufung führen. Reicht das Einkommen des umgangsberechtigten Elternteils nur zur Zahlung des Mindestunterhalts aus, kann der Mehraufwand bei der Einkommensermittlung oder durch Erhöhung des Selbstbehalts berücksichtigt werden. Ferner kann der Unterhaltsbedarf des Kindes dadurch gemindert sein, dass der umgangsberechtigte Elternteil dem Kind im Zuge seines erweiterten Umgangsrechts Leistungen erbringt, mit denen er den Unterhaltsbedarf des Kindes auf andere Weise als durch Zahlung einer Geldrente teilweise deckt."
Wer den Link öffnet, wird feststellen, dass die Richter am OLG Düsseldorf sich bemüht haben, diese wesentliche Änderung fett zu unterlegen, um diese hervorzuheben.
Frau Giffey wird wie folgt zitiert: "das Kind viel Zeit bei ihm verbringt und sogar ein eigenes Zimmer bei ihm hat".
Ist es etwas besonderes, dass ein Papa, bei dem das Kind viel Zeit verbringt, "sogar" ein eigenes Zimmer hat?
Nein, ist es nicht. Jeder Papa, der sein Kind auch nur ein Wochenende oder gar die Ferienzeit zu sich nehmen möchte, kann, darf und soll ein eigenes Kinderzimmer haben und in der Regel ist das auch so. Hintergrund der oben zitierten Regelung der Düsseldorfer Tabelle ist ständige Rechtsprechung der Sozialgerichte, insbesondere ein Beschluss des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2010, dass jeder Papa, der seine Kinder bei sich hat, ein Kinderzimmer braucht und auch bezahlt bekommt. Ein Kinderzimmer ist nichts Besonderes und schon gar kein Alleinstellungsmerkmal für das Wechselmodell. Jeder Umgangspapa hat ein Kinderzimmer und wer keins hat, der hat alle Rechte, in eine größere Wohnung umzuziehen.
Frau Giffey bietet also an, für Recht anzuerkennen, was seit zehn Jahren bereits ständige Rechtsprechung ist und seit fünf Jahren Bestandteil der Düsseldorfer Tabelle.
Nicht erwähnt wird der Steuerknüppel, an dem nach wie vor die Mütter sitzen. Sie steuern heutzutage Umgangsmodalitäten unter dem Deckmantel des "Kindeswohls". Von den Professionen wird weder Bindung noch Umgang gefördert, sondern gefordert. Der Vater ist auf sich alleine gestellt. So lange er beweisen kann, dass das Kind eine gute Bindung hat, Umgang stattfindet und die Mutter des Kindes dies nicht anzweifelt, wird er für seinen enormen finanziellen Aufwand für die Betreuung der Kinder auf Seiten der Unterhaltsverpflichtungen ein paar Euro einsparen können und dürfen. Sägt aber jemand an einem dieser drei Standbeine, kippt das Modell.
Die Befürchtungen der Väter sind völlig anders gelagert. "Meinen Führerschein könnt ihr haben, meine Kinder nicht", ging im vergangenen Jahr als Aufruf durchs Netz, dem Familienministerium den Führerschein zuzuschicken. "Wir wollen nicht weniger Geld zahlen, sondern mehr Zeit mit dem Kind", lautet der durchgängige Tenor in den einschlägigen Foren und Facebookseiten.
Denken wir neu. Stoppt Eltern-Kind-Entfremdung.