ELTERN BLEIBEN – Bündnis von Müttern und Vätern – Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.

Beratung für Eltern bei Problemen mit Sorgerecht, Umgangsrecht, Jugendamt

Unterhalt

SPD Köln: AsJ und AsF fordern zeitgemäßes Familienrecht

Reformantrag zum Familienrecht, der aus einem Themenabend bei der SPD Köln im Oktober 2022 entstanden ist.

Er wird in der vorliegenden Form gemeinsam von der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (AsJ) sowie der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (AsF) aus der Region Köln und Umland getragen. Auch der Vorstand des SPD-Unterbezirks-Köln (also der Vorstand der Kölner SPD) trägt die Antragsinitiative mit!

Väteraufbruch für Kinder auf der Familienrechtskoferenz der FDP: Unterhaltsreform nicht für Anwälte, sondern für Kinder und gemeinsame elterliche Verantwortung gestalten

Die Zahl der Umgangsverfahren hat sich weit mehr als verdoppelt, die Kosten für Eltern bei Unterhaltsstreitigkeiten durch Anwaltszwang haben sich massiv erhöht, gemeinsame elterliche Verantwortung wird weiter behindert und Kinder unnötig belastet - so lautet die desaströse Bilanz der Unterhaltsrechtsreformen der letzten 25 Jahre.

FDP lädt zur 1. Familienrechtskonferenz am 13. März 2023 im Deutschen Bundestag ein

Beinahe versteckt lädt Katrin Helling-Plahr recht kurzfristig zur 1. Familienrechtskonferenz am Montag, den 13. März 2023, von 16:00 Uhr bis 17:30 Uhr im Deutschen Bundestag ein.

Neues Webportal: STARK – Streit und Tren­nung meis­tern: All­tags­hil­fen, Rat und Kon­flikt­lö­sung

Zum Thema "Trennung und getrennt Erziehen" gibt es seit kurzem ein neues Portal, gesponsert vom BMFSJF. Das Portal unterteilt sich in verschiedene Angebote für Eltern und Kinder, u.a. Tipps und Trennungs Coaching. Uns gefällt die offene Kommunikation in dem Portal, die offen benennt, wie es teilweise wirklich läuft und was für alle besser wäre.

Bundesjustizminister Buschmann (FDP): Kein ausreichendes Existenzminimum für Unterhaltsverpflichtete?

Zum Jahresanfang 2023 steigt erneut der gesetzliche Mindestunterhalt für Kinder. Alles wird teurer, auch für Kinder. Soweit also eine wichtige Maßnahme. Erstmals seit drei Jahren steigt auch der Selbstbehalt für Unterhaltszahlende. Wie sieht das aber tatsächlich aus?

Erleichterungen für Unterhaltszahlende – Fehlanzeige

Alleinerziehende müssen angesichts der aktuellen Preissteigerungen stärker entlastet werden. Darin waren sich die geladenen Sachverständigen in einer Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Montag einig. Anlass war eine Anfrage der CDU/CSU Fraktion im Bundestag, welche eine Anhebung des steuerlichen Entlastungsbetrages für sogenannte Alleinerziehende fordert. Wir finden es nun immer löblich, falls bedürftige Menschen tatsächlich Entlastungen erhalten.

Bundesregierung glänzt mit Nullnummer: Reform des Ehegattensplittings

Die Bundesregierung plant weiterhin keine Entlastungen für Unterhaltszahler und getrennt lebende Familien. Statt das Ehegattensplitting in ein steuerbegünstigtes Familiensplitting umzuwandeln, will die Bundesregierung lediglich die Steuerklassen III und V in die Steuerklasse IV vereinen.

BGH zum Unterhaltsvorschuss: Keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit bei weiteren zahlungsfähigen Verwandten gerader Linie

Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass bei weiteren leistungsfähigen Verwandten gerader Linie (Mutter, Großeltern) dem (angeblich) nicht betreuende Elternteil mehr als nur der sog. notwendigen Selbstbehalts (derzeit 1.160 €) verbleibt, sondern lediglich das Einkommen oberhalb seines sog. angemessenen Selbstbehalts (derzeit 1.400 €) für die Unterhaltsberechnung herangezogen werden kann.

Gutachten des Bundesfamilienministeriums mahnt durchgreifenden Reformbedarf im Familienrecht an

Seit März 2021 liegt dem Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) ein Gutachten mit dem Titel „Gemeinsam getrennt Erziehen“ vor. Verfasst wurde es unter anderem vom wissenschaftlichen Beirat für Familienfragen und so bekannten Namen, wie Sabine Walper(die inzwischen auch für die Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht" ("PETRA-Studie") verantwortlich ist) und Jörg M. Fegert (Kinderpsychiater und Experte für Kinderschutz und Jugendhilfe). Es dokumentiert und konkretisiert den überfälligen Reformbedarf im bundesdeutschen Familienrecht. Dass dieses Gutachten erst jetzt, dank einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz durch das "Forum Soziale Inklusion" (welches das BMFSFJ nicht förderungswürdig findet), der Öffentlichkeit zugänglich wurde, passt zu unserem Eindruck der Reformbereitschaft der Politik in diesem Bereich.

Eltern(teil) im Wechselmodell gesucht, bei denen nur ein Elternteil das Kindergeld erhält

Kindergeldbezug ist bei Trennungselternteilen immer ein Ärgernis und führt auch immer wieder zu Streit. Gesetzliche Grundlage dafür ist die (aus unserer Sicht) überholte Bestimmung des § 64 EStG, nach der es nur einen „Kindergeldbezugsberechtigten“ gibt.

Man kann auch – nicht ohne Berechtigung – die Auffassung vertreten, daß im Trennungsfall – zumindest bei Wechselmodell – jeder Trennungselternteil das volle Kindergeld erhalten muß; denn es haben dann ja beide insbesondere die erhöhten Wohnungskosten (Wohnung mit Kinderzimmer!) für die Kinder zu tragen.

SPD und Reform des Familienrechtes: von der Rechtsprechung überholt

Barley, Schwesig, Giffey, Lambrecht – 4 SPD-Familienministerinnen, die erst Reformen angekündigt und dann verschludert, abgelehnt oder torpediert haben. Dr. Johannes Fechner (MdB, SPD) sieht kurz vor der Wahl (wie bereits seine vorgenannten Parteigenossinnen vor den jeweiligen Wahlen) grundlegenden Reform- und Handlungsbedarf.

Parteien weitestgehend konzeptlos beim Familienrecht

Pressemitteilung des Bundesvereins
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Die Wahlprüfsteine des Väteraufbruch für Kinder e.V. offenbaren gravierende Unkenntnis zu wichtigen Familienfragen und Konzeptlosigkeit zum Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrecht, gemeinsamer Elternschaft, Wechselmodell sowie dem Schutz von Kindern vor psychischem Missbrauch.  

Familienrecht in Corona-Zeiten

Das ARD Morgenmagazin beschäftigt sich – wenn auch spät – mit familienrechtlichen Fragen rund um Corona. Einige Informationen sind aber nicht ganz ausführlich erläutert worden.

OLG Koblenz: Mutter trägt Kosten im Vollstreckungsverfahren

Ein Vater, der - wegen zwischenzeitlich eingetretener Arbeitslosigkeit - versucht den Titel über Kindesunterhalt abzuändern (§§ 238, 239 FamFG), stellt nach schriftlicher Ankündigung an die Mutter die Unterhaltszahlungen ein. Das Amtsgericht verweigert dem Vater die Verfahrenskostenhilfe für das Abänderungsverfahren und verschleppt dieses.

Die Mutter beantragte Unterhaltsvorschußleistungen. Gleichzeitig leitete sie durch ihre Rechtsanwältin die Vollstreckung des vollen Unterhalts gegen den Vater ein, obwohl die Unterhaltsvorschußleistungen auf die Unterhaltsvorschusskasse übergegangen waren, sie diese also insoweit gar nicht mehr vollstrecken durfte.

Reformstau im Familienrecht auflösen von Hans-Georg Nelles

In einem vierminütigen Videostellt Hans-Georg Nelles, Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft Väterarbeit, ehemaliger Geschäftsführer des Bundesforum Männer und seit Jahrzehnten als Väterexperte tätig, sehr klare Forderungen für eine längst überfällige Reform des Familienrechts:

Familiensplitting á la AfD: Unterhaltszahler gehen leer aus

Die AfD versucht sich weiter familienpolitisch zu positionieren. So fordert sie von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf zum Familiensplitting. Allerdings ist das Verständniss der AfD von einer Entlastung von Familien durch die Alleinerziehenden Brille stark getrübt.

Giffey kündigte 2019 Reform des Unterhaltsrechts an. Passiert ist – nichts

Wir erinnern uns: dieses hatte die seinerzeitige SPD-Ministerin Barley bereits vor der letzten Wahl angekündigt. Passiert ist bis dato – nichts. So bleibt auch Giffey vor allem eine Ankündigungsministerin.

Unterhalt steigt ohne Anpassung des Selbstbehaltes – Reform des Unterhaltsrechtes vergessen

Wie das SPD geführte Justizministerium verlautbart, soll der Mindestbarunterhalt zum 01.01.2021 trotz sinkender Reallöhne um 17 Euro steigen. Zugrunde legt das Ministerium den Existenzminimumbericht, der von deutlich gestiegenen Lebenshaltungskosten ausgeht.

Vergessen wird dann dabei wie üblich, dass dann auch der Selbstbehalt des Barunterhaltspflichtigen erhöht werden muss. Da dieses aber ohne jegliche demokratische Kontrolle über die sogenannte Düsseldorfer Tabelle von einigen wenigen Richtern ausgewürfelt wird, dürfen sich Unterhaltsverpflichtete nicht wundern, wenn von der Kindergelderhöhung nichts bei ihnen ankommt und zusätzlich durch gestiegene Lebenshaltungskosten (insbesondere Lebensmittel und Mieten!) kaum noch Geld für den Umgang bleibt.

"Bundesforum Männer" bezieht Position im Kindschaftsrecht

Es geschehen noch Zeichen und Wunder! Das "Bundesforum Männer" bezieht nicht nur deutlich Position in einem Bereich, der für unseren Verein interessant ist, sondern tut dies auch noch weitestgehend in unserem Sinne! 

Kindergeld steigt zum 01.01.2021 um 15 Euro

Statt endlich eine angemessene Kindergrundsicherung einzuführen, gibt es zum 01. Januar 2021 nach Willen der CDU/SPD Bundesregierung ein Almosen von 15 Euro Kindergeld mehr pro Kind. Mehr profitieren werden wohl Besserverdienende, da sich der Kinderfreibetrag ebenfalls erhöht.

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