ELTERN BLEIBEN – Bündnis von Müttern und Vätern – Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.

Beratung für Eltern bei Problemen mit Sorgerecht, Umgangsrecht, Jugendamt

Zum Jahresanfang 2023 steigt erneut der gesetzliche Mindestunterhalt für Kinder. Alles wird teurer, auch für Kinder. Soweit also eine wichtige Maßnahme. Erstmals seit drei Jahren steigt auch der Selbstbehalt für Unterhaltszahlende. Wie sieht das aber tatsächlich aus?

Für Unterhaltsverplichtete gibt es satte 18% mehr. Im Hinblick darauf, dass diese Erhöhung auf drei Jahre zu sehen ist, relativiert sich das Ganze erheblich. Betrachten wir die realen Preissteigerungen bei Lebenmitteln (20-30%), Energie (bis zu 300%) und Wohnkosten (15%), welche besonders diejenigen treffen, die wenig Geld zur Verfügung haben, ist es nur ein Almosen. Es scheint, dass angenommen wird, dass Unterhaltsverpflichtete von der Inflation ausgenommen sind. Wie der Umgang mit Kindern ohne ausreichende finanzielle Mittel gestaltet werden soll, ist allerdings seit jeher sowohl der Politik wie auch der Richterschaft egal.

Marco Buschmann (FDP) präsentiert sich aber als Gönner:

"Minderjährige Kinder können auch künftig so viel Unterhalt verlangen, wie sie zum Leben brauchen. [..] Die weitere Entwicklung der Preise werden wir genau im Blick behalten; auch im nächsten Jahr werden wir den Mindestunterhalt an das Preisniveau anpassen; denn selbstverständlich gilt: Das Existenzminimum von Kindern muss auch in der Teuerungskrise gesichert bleiben!“

Dabei verteilt Buschmann im Wesentlichen nur Geld aus den Taschen der Unterhaltsverpflichteten, deren eigenes Existenzminimum nicht ausreichend angepasst wird.