Düsseldorfer Tabelle
Neulich beim Notar - Kostenloser Unterhaltstitel
Ein Dauerthema für Trennungseltern ist der Barunterhalt. In den allermeisten Fällen muss ein Elternteil zu Händen des anderen Elternteils für das gemeinsame Kind Barunterhalt bezahlen. Dabei gilt: "Der Unterhaltsgläubiger hat grundsätzlich auch dann ein Rechtsschutzinteresse an - voller - Titulierung seines Unterhaltsanspruches, wenn der Schuldner den Unterhalt bisher regelmäßig und rechtzeitig gezahlt hat." (BGH 01.07.1998 - XII ZR 271/97). Einen solchen Titel kann man erstellen lassen beim 1. Jugendamt, 2. beim Familiengericht oder 3. bei einem Notar. Beim Familiengericht fallen allerdings Verfahrens- und Anwaltsgebühren an, während ein solcher Titel beim Jugendamt und beim Notar kostenlos erstellt werden kann. Letztere allerdings "erinnern sich zu ihrem Bedauern" nicht immer daran und stellen einfach mal eine saftige Rechnung.
Selbsthilfegruppe in Aachen
Das Angebot einer regelmäßigen Selbsthilfegruppe im Café Frauenzimmer, Keltenstrasse 23, in Aachen (Vaalserquartier) bieten wir leider nicht mehr an. Väter und Mütter mit Beratungsbedarf können an der Selbsthilfegruppe in Köln teilnehmen. Diese findet statt an jedem 1. Dienstag im Monat um 19:00 Uhr im FamilienForum Köln-Agnesviertel und an jedem 3. Dienstag im Monat um 19:00 Uhr online über ZOOM. Details dazu findet ihr unter Termine auf unserer website.
Düsseldorfer Tabelle: Lohnsteigerungen sind geringer als Unterhaltserhöhung
Der Staat handelt besonders großzügig, wenn er Geld aus den Taschen von anderen verteilt. So steigen zum 01.01.2024 im Vergleich zu 2022 die Unterhaltssätze um 20%, wie der ISUV feststellt. Wie üblich steigen die Freibeträge der Unterhaltsverpflichteten nicht mit.
Bundesjustizminister Buschmann (FDP): Kein ausreichendes Existenzminimum für Unterhaltsverpflichtete?
Zum Jahresanfang 2023 steigt erneut der gesetzliche Mindestunterhalt für Kinder. Alles wird teurer, auch für Kinder. Soweit also eine wichtige Maßnahme. Erstmals seit drei Jahren steigt auch der Selbstbehalt für Unterhaltszahlende. Wie sieht das aber tatsächlich aus?