Berlin (ots)
Zur Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages am 18. März 2019 über die Neuregelung des Abstammungsrechts werden Väterverbände von CDU/CSU und SPD nicht eingeladen. "Es stehen eindeutig die Interessen der Reproduktionsmedizin und von Lesbenverbänden im Mittelpunkt" stellt Gerd Riedmeier fest, Sprecher der Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG-JMV). Der Diskurs über die berechtigten Belange der Minderheiten sei wichtig, meint Riedmeier, zuvor müsse jedoch offen und umfassend über die Wünsche der breiten Mehrheit der Bevölkerung gesprochen werden. Das müsse sich in der Einladungspraxis des Ausschusses wiederfinden.
Das Abstammungsrecht an die Gegebenheiten des 21. Jahrhunderts anpassen
Die IG-JMV fordert die Neudefinition von Vaterschaft über die biologische Abstammung analog zur Definition von Mutterschaft: Gleichbehandlung für Frauen und Männer, Mütter und Väter. Heute ist in Deutschland derjenige Mann Vater eines Kindes, der mit der Mutter verheiratet ist - eine Definition über den Ehestand und den Vermutungsgedanken. Dieser Anachronismus ist vor dem Hintergrund heutiger wissenschaftlicher und medizinisch-diagnostischer Möglichkeiten zu korrigieren, so die IG-JMV.
Ihre diesbezügliche Stellungnahme liegt seit Dezember 2018 dem zuständigen Bundesministerium der Justiz (BMJV) sowie den Mitgliedern (m/w) des Rechtsausschusses des Bundestages vor. Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD verweigern jedoch der IG-JMV die Einladung zum Vortrag. Geladen sind überwiegend Lobbyvertreter von Minderheiten: der Reproduktionsmedizin und von Frauenverbänden.
Besonders ärgerlich sei dabei nach Riedmeier der weitgehende Ausschluss der Öffentlichkeit: Die Obleute der Regierungsfraktionen verweigern Transparenz. Sie verhindern zum wiederholten Male durch ihr Mehrheitsvotum die Übertragung der Anhörung via Bundestags-TV. Grüne, Linke, FDP und AfD stimmten für die Übertragung der Anhörung, unterlagen aber in der Abstimmung im Ausschuss. Dabei seien Übertragungen bei öffentlichem Interesse üblich, so die IG-JMV.
Das Recht des Kindes im Mittelpunkt
Die Definition von Vaterschaft über die biologische Abstammung sorgt laut IG-JMV für Wahrheit und Klarheit. Damit stehe endlich das Recht des Kindes im Mittelpunkt: Das Kind hat das Recht zu wissen, woher seine Gene stammen, welche familiären Beziehungen bestehen, welche Krankheiten oder Anlagen es geerbt haben könnte oder welche Erbrechte entstehen. Gleichzeitig wird das Recht des biologischen Vaters gewürdigt, zu wissen, wer sein leiblicher Nachkomme ist. Naheliegend ist dabei die Einführung eines verpflichtenden Abstammungstests, durchzuführen bei jeder Geburt, so die IG-JMV. Im 21. Jahrhundert seien die Kenntnisse in medizinischer Gendiagnostik so weit fortgeschritten, dass dieser Nachweis leicht und kostengünstig zu erbringen ist.
Ungleichbehandlung von Frauen und Männern im anachronistischen Abstammungsrecht
Das SPD-geführte Bundesjustizministerium unter Frau Dr. Barley zeigt sich mit dieser Forderung noch ein wenig überfordert. In seiner Stellungnahme beharrt es auf dem Recht für Frauen auf ungerechtfertigte Bereicherung, Betrug und Personenstandsfälschung mit der Begründung, einer Frau sei nicht zuzumuten, Auskünfte erteilen zu müssen über ihren "intimen Mehrverkehr". Das sei ein zu großer Eingriff in ihre autonome Lebensführung. Für Männer gilt jedoch das Gegenteil: Sie haben jederzeit mitzuwirken bei der Aufklärung von Vaterschaft und sind gesetzlich zur Preisgabe der Daten bezüglich ihres "intimen Mehrverkehrs" und zur Durchführung eines Abstammungstests verpflichtet. Die IG-JMV kritisiert die Ungleichbehandlung von Frauen und Männern.
Relativierung von Vaterschaft durch SPD und GRÜNE
Bedauerlich und gefährlich sieht die IG-JMV Gesetzesinitiativen aus den SPD-geführten Ministerien und von den Grünen, die den Begriff "Vater" weiter verwässern und ihn durch "2. Elternteil" oder "Mitmutter" ersetzen wollen. Dieser Ansatz ignoriert weitgehend den Blick aus der Kinderperspektive. Anstelle des Blickes aus Kindersicht werden Erwachsenenpositionen vertreten. Es gäbe, so lautet die Botschaft, ein "Recht am Kind" oder ein "Recht auf ein Kind". Besonders irreführend ist dabei die angeführte Argumentation über das "Kindeswohl".
Es ist Aufgabe der Politik, rechtliche Maßnahmen zu schaffen, die das Wohl des Kindes stärken: Die Kenntnis seiner leiblichen Eltern und den größtmöglichen Umgang mit ihnen. Die zeitgemäße Definition von Vaterschaft über die biologische Abstammung ist dazu Voraussetzung.
Der Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V. ist Mitglied im IG-JMV.