Der Hamburger Senat legt der Bürgerschaft ein Gesetz zur verpflichtenden Richterfortbildung vor.
Zuvorgegangen war eine Initiative zur Qualitätssicherung in familiengerichtlichen Verfahren und Forderungen der Enquete-Kommission Kinderschutz. Hamburgs Justiz war bereits in der Vergangenheit selbst aktiv und organisiert im Rahmen der Richterakademie Fortbildungen zu den Themen "Kindschaftsrecht in der familienrechtlichen Praxis mit interdisziplinären Bezügen" sowie zum aktuellen Familienrecht.
"Im Bereich des Familienrechts stellen wir zudem 100.000 Euro für ein neues Fachkonzept Familienrecht zur Verfügung, um besonders Berufseinsteiger und Richterinnen und Richter, die ins Familienrecht wechseln, durch gezielte Fortbildungsangebote die Einarbeitungsphase zu erleichtern." sagte Justizsenator Dr. Till Steffen.
Die Justizbehörde fördert zudem den Erfahrungsaustausch zwischen Experten beispielsweise aus Jugendämtern, Wissenschaft und Justiz. Hierfür bietet die Behörde Seminare zum Thema Kindesanhörung im familiengerichtlichen Verfahren oder Sachverständigengutachten im Familienrecht an. Zudem werden weitere Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung, wie der Verbesserung des Einsatzes von Gutachter*innen durch die Einführung eines professionellen Sachverständigen-Managements oder den Ausbau des Studienschwerpunktes Rechtspsychologie, geprüft.
Hamburg setzt damit eine jahrzehnte alte Forderung des Väteraufbruchs um. Hut ab Hamburg, jetzt müssen die anderen Bundesländer nur noch nachziehen. So geht das!