Trotz vollmundiger Ankündigungen durch die seinerzeitige Justiz bzw. Familienministerin Barley und die noch Familienministerin Giffey kommt die notwendige Unterhaltsreform nicht aus den Startlöchern. Obwohl die Expertenkommission des Ministeriums bereits 2017 abschließend getagt hatte und Vorschläge unterbreitete, können die Ministerien keinen Zeitrahmen für die Umsetzung nennen. Ein Armutszeugnis der Familienpolitik in Deutschland, in der Verantwortung die SPD geführten Ministerien unter Giffey und Lambrecht. Letztere hält es bis dato nicht einmal für notwendig sich zum Thema zu äussern.
Zuletzt war der Eigenbedarf für Unterhaltszahler in der Kritik. So sieht die von Richtern zum Gesetz erhobene Düsseldorfer Tabelle nur eine Wohnkostenpauschale von 380 Euro vor. Ein Betrag, von dem die meisten Unterhaltszahler nicht einmal ein Klo anmieten können, geschweige denn ihren Kindern ein für Übernachtungen notwendiges Kinderzimmer zur Verfügung zu stellen. Auf Anfrage teilte die Bundesregierung übrigens mit, dass sie diese Pauschale für ausreichend halte. Offensichtlich werden wir von Menschen regiert, die es für OK halten, wenn Kinder auf dem Küchenfußboden schlafen.
Zuletzt musste die Familienministerin einräumen, dass die Rückholquote beim Unterhaltsvorschuss (über 600.000 Betroffene Kinder) unter 40% liege. Diese Zahl ist zu bezweifeln, lag doch die Rückholquote in der Vergangenheit zwischen 19% und 23%. Die Verdoppelung der Leistungsempfänger dürfte nicht zur Erhöhung der Quote geführt haben. Die Zahlen sind jedoch allemal dazu geeignet, die prekäre Lage Hunderttausender Unterhaltsverpflichteter nebst deren Kindern und damit den Reformbedarf deutlich zu machen.
Wie toll muss sich ein Kind fühlen, wenn es beim angeblich nicht betreuenden Elternteil in Armut leben muss? Ob sich das wohl positiv auf die Eltern-Kind-Beziehung auswirkt? Wir wissen die Antwort; die Bundesregierung ignoriert das weiterhin.