Eure Kinder wissen wahrscheinlich nicht, wer Norbert Blüm ist. Und, Ihr fragt Euch wahrscheinlich, was Norbert Blüm mit Elterntrennung zu tun hat? Die Antwort ist, so einiges! Norbert Blüm hätte als bekannte und anerkannte Persönlichkeit das Potential eines Kronzeugen wider die Missstände im deutschen "Familienrecht" gehabt.
Er hat nämlich ein hervorragendes Buch zu eben diesem Thema geschrieben. Es trägt den Titel:"Einspruch! Wider die Willkür an deutschen Gerichten." Wer das Pech hatte mit dem deutschen "Familienrecht" in Kontakt zu geraten wird in diesem Buch vieles wiedererkennen.
Ein kleiner Auszug:
S. 13, Abs. 3
Mein schreckliches Erwachen
Es hat lange gedauert, bis es mir dämmerte, dass die hehre Justiz doch nicht der von menschlichen Schwächen befreite Ort des „reinen Rechts“ ist. Dass aber unter dem Deckmantel der Unabhängigkeit eine Rechtspflege agiert, die mit sublimer Selbstherrlichkeit und handfesten Abhängigkeiten ausgestattet ist, diese Erkenntnis traf mich jäh wie ein Blitz.
S. 15, Abs. 3
So ist es mit den „Einzelfällen“ im Familienrecht: Du ziehst an einem (Faden), und prompt entspinnt sich vor deinen Augen ein ganzes System der Willkür und Arroganz.
S. 18, Abs. 1. S. 2
Es geht um das konkrete Recht derer, die ihr Recht suchend von der Arroganz und Ignoranz bei Gericht zurückgestoßen und zwischen den Zeilen der geschriebenen Gesetze „erledigt“ werden.
Abs. 2, S. 2
Recht ist kein Almosen, sondern „Eigentum“ eines jeden Bürgers.
S. 19 Abs. 3 Satz 2
Mich, den Dilettanten des juristischen Gewerbes, ergreift die Sinnlosigkeit, die sich in Kafkas Der Prozess offenbart und die ich auch im „wahren Leben“ hinter Ritualen, Raffinesse und Routine der Rechtspflege entdecke.
Meine Gespräche und Recherchen haben mich in ein mir bis dahin unbekanntes Gelände geführt, in das Familien-, Scheidungs- und Unterhaltsrecht, also dorthin, wo nach meiner Beobachtung das Recht diesen Namen nicht mehr verdient.
S. 20 Abs. 4
Der Elementarfehler, der sich im Imperium der dritten Gewalt ausbreitet, ist die Verwechslung von Intransparenz mit Unabhängigkeit. Die Schweigepflicht der Anwälte und die Nichtöffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen dienen keineswegs immer nur dem Schutz der Rechtsuchenden, sondern sind auch für viele Richter und Anwälte ein Freibrief, ohne Rechtfertigungspflichten schalten und walten zu können, wie es ihnen in den Kram passt.
Die Grenzen der Schweigepflicht müssen neu justiert werden. Wer dem Einspruch der öffentlichen Meinung entzogen ist, der muss mit alternativen Interventionsmöglichkeiten rechnen. Je weniger Öffentlichkeit, umso mehr interne, kontrollierte Verantwortung tut Not.
S. 21
Die offene Gesellschaft verträgt prinzipiell keine toten Winkel, in die weder das Licht der Öffentlichkeit leuchtet noch Kontrolle Macht ausbalanciert. Jede „Macht“ muss durch Gegenmacht gebändigt werden, und jeder Machthaber bedarf der Opposition.
S. 26 Abs. 3
Das Bundesverfassungsgericht hat den Gerichten, die Mollaths Fall behandeln, ein vernichtendes Zeugnis ausgestellt: … Karlsruhe rügt die Gerichte wegen Fehlern, von denen jedermann weiß, dass sie Vergehen gegen Selbstverständlichkeiten des Rechts sind. Es bedarf nicht des mehrjährigen Studiums der Jurisprudenz, es genügt das alltägliche Normalwissen, um den Eklat zu erkennen.
Usw. usf.
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Dem ehemaligen BGH-Richter und Autor Thomas Fischer hat das Buch übrigens gar nicht gefallen. Einer der wenigen Texte von Fischer, denen ich überhaupt nicht zustimmen kann. Fischer ist aber auch kein Familienrechtler.
Wie gerne hätte ich Talksendungen oder gar Bundestagsdebatten gesehen, in denen Norbert Blüm so vorträgt, wie er es in seinem Buch getan hat. Mögen sich andere ein Beispiel an diesem Mann nehmen.