Entgegen dem Vorschlag einer ansonsten konservativen Expertengruppe sieht der inzwischen durchgesickerte Gesetzentwurf der SPD Bundesjustizministerin Lambrecht kein automatisches Sorgerecht für nichteheliche Väter vor. Die bereits bestehende grund- und menschenrechtswidrige Regelung wird weiter fortgeschrieben.
Die Vorschläge der Expertengruppe findet man hier: Thesenpapier der Arbeitsgruppe „Sorge- und Umgangsrecht,
Die Ministerin spricht zwar von Erleichterungen in Hinsicht auf den Zugang zur gemeinsamen elterlichen Sorge, meinen kann Sie damit aber nur einen erleichterten Zugang für lesbische Paare. Für nichteheliche Väter und Kinder soll sich nichts ändern. Obschon Kinder von Geburt an einen grundrechtlich durch Art. 6 GG gesicherten Anspruch auf Sorge durch beide Eltern haben, verwehrt die Justizministerin dieses Grundrecht bei nicht verheirateten Eltern.
Offenbar hat sich hier, wie so oft, die aus Steuergeldern finanzierte Lobby der Frauenverbände durchgesetzt. Hier kann man einen besonders widerlichen und verlogenen Beispieltext lesen (Triggerwarnung!). Deren Argument, es gäbe ja i.d.R. gute Gründe für eine Mutter dem Vater das Sorgerecht zu verwehren, z.B. Gewalttätigkeit. Mit dieser Logik dürften dann allerdings auch Mütter kein automatisches Sorgerecht erhalten, denn es gibt i.d.R. gute Gründe dafür, wenn Müttern schon kurz vor oder nach der Geburt keine Verantwortung für das Kind überlassen wird, z.B. schwere Drogenabhängigkeit.
Auch schwule Väter werden weiterhin diskriminiert. Während bei lesbischen Paare neben der biologischen Mutter eine weitere Mutter rechtlich möglich ist, müssen schwule Väter durch ein aufwändiges Adoptionsverfahren gehen.
Angeblich soll es ebensolche "Erleichterungen" für Eltern geben, welche bereits ihre Kinder gemeinsam erziehen und betreuen. Auch weiterhin soll für Kinder in anderen Fällen kein Anspruch auf Erziehung duch beide Eltern bestehen, obwohl dieser grundgesetzlich garantiert ist.
Väter werden also weiterhin in aufwändige Gerichtsverfahren gezwungen, wenn sie sich entgegen der Befindlichkeiten der Mutter an der Erziehungsverantwortung für ihre Kinder beteiligen wollen.
Ob auch hier erst wieder ein Vater den jahrelangen und extrem aufwändigen Weg bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen muss?
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