Bundesjustizminister Buschmann (FDP) kündigt bereits zu Anfang seiner Amtszeit die "größte Familienrechtsreform der letzten Jahrzehnte" an. Nach der Arbeitsverweigerung der letzten Regierungen klingt dieses zunächst positiv. Viele Wähler haben gerade deswegen die FDP gewählt. Was ist nun angekündigt?
Schon im Koalitionsvertrag war nur noch wenig zum Thema Doppelresidenz/Wechselmodell zu lesen. Im Artikel des Tagesspiegels ist der Begriff nunmehr gar nicht vorhanden. So liest man hauptsächlich Positionen, die uns Sorge bereiten, die bei uns den Eindruck erwecken, dass damit die Anerkennung getrennt lebender und "nur" biologischer Elternteile für das Leben ihrer Kinder geschwächt würden. Die soziale Elternschaft wird demgegenüber gestärkt und damit - befürchten wir - das Modell Alleinerziehung und Elternteilentsorgung gefördert.
Die Ampel plant hierzu das Instrument der Verantwortungsgemeinschaft.
"Auch Alleinerziehende, die von Menschen außerhalb der eigenen Familie dauerhaft Unterstützung bei der Kinderbetreuung erhielten, könnten solche rechtssicheren Vereinbarungen nutzen."
Wo ist der andere Elternteil, die / der sich kümmern will, in diesem Modell?
Was ist mit dem Vater eines Kindes eines lesbischen Paares?
Hier macht sich nun Buschmann allerdings Gedanken:
„Außerdem muss man klären, was eigentlich rechtlich passieren soll, wenn so eine Partnerschaft auseinandergeht oder sich anschließend neue Partnerschaften bilden.“
Fazit: Was wir brauchen, ist eine klare Festlegung der Politik darauf, was uns als Gesellschaft und Kultur für unsere Kinder wichtig ist!
Was bedeutet es, wenn wir von den Chancen unserer Kinder auf eine gesunde Entwicklung sprechen?
Für wie wichtig halten wir die biologischen Eltern für eine gesunde Entwicklung unserer Kinder?
Wenn wir dies als wichtig definieren, dann müssen wir uns darum kümmern, dass diese Menschen einen aktiven Platz im Leben ihrer / unserer Kinder einnehmen können. Dann müssen wir vor allem die Unterstützungsleistungen für Familien ausbauen. Auch die Unterstützungsleistungen bei Trennung und Scheidung.
Was bedeutet es für unsere Kinder, wenn sie demnächst bis zu vier rechtliche Eltern haben können, wie es der "Queer"-Beauftragte der Bundesregierung Sven Lehmann (Grüne) fordert? Müssen sie im Alter dann auch für bis zu vier rechtliche Eltern die Heimunterbringung zahlen? Was die Kinder wohl dazu sagen, würde man sie fragen?