ELTERN BLEIBEN – Bündnis von Müttern und Vätern – Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.

Beratung für Eltern bei Problemen mit Sorgerecht, Umgangsrecht, Jugendamt

Das BVerfG hat im Hinblick auf die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde präzisiert, in welchen Fällen eine Anhörungsrüge beim letztinstanzlichen Gericht erhoben werden muss. Dies sei nur in den Fällen nötig, in denen die Verletzung des rechtlichen Gehörs auch Gegenstand der Verfassungsbeschwerde ist oder den Umständen nach ein solcher Verstoß nahe liegt.

Hinweis: Im laufenden Verfahren ist die Anhörungsrüge gegenüber dem Gericht sinnlos, da es selbst über die Rüge entscheidet. Daher wenden Rechtsanwälte dieses Rechtsmittel i.d.R. nicht an - und verbauen damit dem Klienten die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde.