Der Mutter war u.a. das Sorgerecht entzogen worden und war wiederholt nicht bereit das Kind herauszugeben. Das OLG stellte u.a. fest, dass "Ein Fall mangelnder Erziehungseignung [vorläge], wenn ein Elternteil zum wiederholten Male das Kind [...] bewusst und gezielt einer Vollstreckungsmaßnahme aussetzt." Bei "hartnäckiger und nachhaltiger Weigerung [könne] unmittelbar auf Ordnungshaft erkannt werden."
Die Mutter und Ihre Unterstützer hatten das Kind massiv instrumentalisiert, um eine Vollstreckung zu verhindern. Zuweilen knicken Gerichte durch solches Verhalten ein und lassen den renitenten Elternteil gewähren. Nicht so das OLG Celle, welches auf Antrag des nunmehr alleinsorgeberechtigten Elternteils die Ordnungshaft verhängte um die Vollstreckung vorangegangener Beschlüsse zu ermöglichen.