Die Mutter boykottierte den vom Gericht angeordneten Umgang des Vaters mit seinen beiden Töchtern. Nach Einholung eines Sachverständgigengutachtens entzog das FamGericht daraufhin der Mutter im Wege der einstweiligen Anordnung das Aufenthaltsbestimmungsrecht und übertrug es auf den Vater. Das Jugendamt wurde mit Zustimmung des Vaters ermächtigt, die Kinder vorübergehend in einer geeigneten Einrichtung oder Pflegefamilie unterzubringen.
Das Gericht gab der Beschwerde der Mutter statt, und führte aus, dass die Heimunterbrigung nur ultima ratio sei (und gegenüber der Kindeswohlgefährdung durch die Mutter abgewägt werden muss) sowie andere Maßnahmen ausgeschöpft werden müssen.
Interessant ist hier die Diskussion des Beitrags, die den Kern der Problematik juristisch wie politisch beleuchtet.