ELTERN BLEIBEN – Bündnis von Müttern und Vätern – Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.

Beratung für Eltern bei Problemen mit Sorgerecht, Umgangsrecht, Jugendamt

UPDATE: Jetzt mit Link zum Referentenentwurf.

Marco Buschmann versucht gerade "die größte Familienrechtreform aller Zeiten" scheibchenweise den Bürgern unterzuschieben. So mit der Änderung des Namensrechtes. Dabei gibt es wichtigere Themen wie z.B. die Doppelresidenz und das Unterhaltsrecht, welche dringend einer zeitgemäßen gesetzlichen Regelung bedürfen.

So soll es neben der Möglichkeit für Eheleute den gleichen Doppelnamen zu führen, bald möglich sein, den Namen des geschiedenen Partners auch von seinen Kindern zu tilgen. Das spielt Entsorgungsphantasien entfremdender Elternteile in die Karten und eröffnet weiteres Potenzial für Schlammschlachten vor Gericht. Noch schlimmer wird es auf der Bundespressekonferenz formuliert: "Da soll es möglich sein, quasi eine einfache Namensänderung durch Erklärung gegenüber dem Standesamt herbeizuführen und nicht den komplizierten Weg über das öffentlich-rechtliche Namensänderungsgesetz zu gehen." Das grundgesetzlich garantierte elterliche Sorgerecht wird dann wohl einfach umgangen? Dieses soll laut Buschmann sogar im Interesse der Kinder sein. Bis dato haben jedoch alle Reformen der vergangenen Jahre nur zu einer gestiegenen Belastung der Gerichte geführt. Die Gewinner dabei: die Anwaltschaft. Eltern und vor allem Kinder haben davon jedenfalls nicht profitiert.

Das Argument: Das Kind könne ein Interesse daran haben, den Namen des getrennt lebenden (z.B. entfremdeten) Elternteils abzulegen. Gemeinhin kommen Kinder jedoch nicht von alleine auf eine solche Idee. Einen Antrag oder eine Klage müsste zudem wohl ein alleinsorgeberechtigtes Elternteil einreichen, der seinerseits ein Interesse an der Namensänderung haben könnte und in dieser Situation die Möglichkeit hätte das Kind negativ zu beeinflussen. Schlimmer noch wäre eine Art Widerspruchslösung (bzw. Klagemöglichkeit wie beim gemeinsamen Sorgerecht) für den getrennt lebenden Elternteil. Der Gesetzentwurf von Buschmann ist daher absurd und jedenfalls nicht geeignet, dem Kindeswohl nützlich zu sein oder eine gemeinsame Elternschaft zu beflügeln.

Der Justizminister wäre gut beraten, nunmehr nach den Jahren der leeren Ankündigungen endlich für ein kindeswohlförderliches Familienrecht zu sorgen und kein sinnfreies Kleinklein zu präsentieren, welches Kinder nur weiter belasten dürfte. Zur Eindämmung von Eltern-Kind-Entfremdung sind seine Ideen bis dato definitiv nicht geeignet.