Elterninfos
Studie aus dem Jahr 2010. Leider nur in englischer Sprache aber dafür umso eindeutiger:
The present findings thus suggest that divorce decrees that include joint physical custody may represent one way to reduce the distress associated with the “divided world” and to enhance quality of life for children of divorce (cf. Warshak, 2007).
Der Regelumgang umfasst lt. einer Entscheidung des KG Berlin vom 10.01.2011 regelmäßig auch dann Übernachtungen beim
Der genaue Text des geänderten Paragraphen lautet:
"Falls beide Eltern erziehungsfähig und an der Kindeserziehung interessiert sind, vertraut das Gericht das Kind in das Wechselmodell an, falls es dem Kindeswohl entspricht."
Das Bundessozialgericht hat mit AZ B 4 AS 78/10 R entschieden, dass bei Hartz-IV-Bezug ein Hinzuverdienst nicht angerechnet und einbehalten werden darf, bis sowohl der Freibetrag in Höhe von 158,40 € monatlich als auch die Kindesunterhaltspflicht erfüllt sind. Auch die Erzwingung einer Unterhaltsabänderungsklage ist nicht rechtskonform.
Sind die Eltern, nachdem das Wechselmodell gescheitert ist, entgegen dem
dringenden Wunsch des achtjährigen Kindes nicht in der Lage, sich über den
Aufenthalt des Kindes zu verständigen, kann ein Entzug des
Aufenthaltsbestimmungsrechts in Betracht kommen.
Nach dem Erfolg der Radtour in 2010 findet die nächste Papatour im Juni 2011 zur Väterdemo am 25.06.2011 nach Hamburg statt.
Die Problematik der nicht lebbaren elterlichen Sorge (mehrheitlich sind Väter betroffen) ist kein nationales Problem, sondern ein europäisches, das zwar individuell in jedem Land verschieden ausgeprägt ist, jedoch prinzipiell identisch ist.
Direkter Download. Interessant insbesondere zur Praxis in deutschen Jugendämtern.
Von Hans-Otto Burschel, Direktor Amtsgericht Bad Salzungen
Definieren würde ich emotionalen Missbrauch dabei als das manipulative Einwirken auf das Kind, um das Verhältnis zum anderen Elternteil nachhaltig zu stören oder zu zerstören.
Bereits Anfang der 1990er-Jahre widmete der amerikanische Kinder- und Jugendpsychiater Richard Gardner sich einem bis dahin weitgehend unbeachteten Phänomen – Kindern, die im Trennungskontext scheinbar ganz von sich aus jeden Kontakt zum Besuchselternteil kategorisch ablehnten, obwohl keine nachvollziehbaren Gründe dafür erkennbar waren – etwa Gewalterfahrungen oder sexueller Missbrauch o.ä.. Nicht selten war die Beziehung des Kindes zu diesem Elternteil zuvor sogar besonders
eng und innig gewesen.
Ein Kindergeburtstages ist kein Grund, einem Vater das Umgangsrecht für den betreffenden Tag vorzuenthalten. Das entschied das Saarländische Oberlandesgericht (OLG).