Elterninfos
Körperliche und psychische Gewalterfahrungen in der deutschen Erwachsenenbevölkerung
Ergebnisse der Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland (DEGS1)
Auszug:
"Bemerkenswert ist, dass in dieser Studie Frauen häufiger als Männer Ausübende körperlicher Partnergewalt, aber auch Ausübende von Gewalt gegenüber sonstigen Familienmitgliedern waren. Weibliche Gewalt scheint nach den Daten von DEGS1 somit schwerpunktmäßig im häuslichen Bereich lokalisiert zu sein.
Der Inhalt dieser Arbeit ist anhand einiger „Mosaiksteine“ die aktuelle und brisante Thematik der Obsorge im Hinblick auf die Kinder und deren Väter aufzuzeigen.
Es mangelt an einem inhaltlich ausreichenden Hinweis auf die Folgen der Zuwiderhandlung, § 89 FamFG. Das Familiengericht hat im Beschluss vom 21.7.2011 einen entsprechenden Hinweis erteilt, der aber die inhaltlichen Mindestanforderungen nicht erfüllt und deshalb die notwendige Warnfunktion nicht übernehmen kann. Es mangelt an der Angabe der Obergrenzen des zu verhängenden Ordnungsgeldes und der anzuordnenden Ordnungshaft.
Die Zahl der so genannten Patchwork-Familien in Deutschland steigt stetig. Das geltende Erbrecht ist darauf jedoch nicht eingestellt.
Das OLG Schleswig hat entschieden, daß unberechtigte Strafanzeigen gegen den Unterhaltsschuldner unter Abwägung der Umstände
Das Gericht darf die Entscheidung über die dem Verfahrensgegenstand auf Regelung von Umgangskontakten zugrundeliegende Frage zu der Häufigkeit,
Das Familiengericht hatte dem Vater das Recht eingeräumt, seinen Sohn (3 1/2 Jahre) alle zwei Wochen am Wochenende für eine Übernachtung bei sich zu haben. Die Mutter legte dagegen Beschwerde ein. Ihr ging es vor allem darum, die Übernachtungen zu verhindern.
Evtl. auch für nur umgangsberechtigte Elternteile interessant:
BSG, Urteil vom 22.08.2012, B 14 AS 13-12 R
OLG Saarbrücken Beschluß vom 8.10.2012, 6 WF 381/12
Nach § 89 Abs. 4 Satz 1 FamFG trägt der verpflichtete Elternteil die Darlegungs-und Feststellungslast dafür, dass er die Zuwiderhandlung gegen den Umgangstitel nicht zu vertreten hat.
... in 80% der Fälle geben Elternteile an, dass ihnen jede Form einer fairen und gleichberechtigten Verteilung und Wahrnehmung der Elternrollen verweigert werde. Vorenthaltung relevanter Informationen über das Kind, Unterbindung des Kontakts zum Kind und Behinderung von Umgangsregelungen treten in über 70% der Fälle auf. Viele dieser Probleme lassen sich auf eine monopolisierte Sorgerechtsregelung zurückführen.