Aktuelle Meldungen Familenrecht und Kinder
Neulich beim Notar - Kostenloser Unterhaltstitel
Ein Dauerthema für Trennungseltern ist der Barunterhalt. In den allermeisten Fällen muss ein Elternteil zu Händen des anderen Elternteils für das gemeinsame Kind Barunterhalt bezahlen. Dabei gilt: "Der Unterhaltsgläubiger hat grundsätzlich auch dann ein Rechtsschutzinteresse an - voller - Titulierung seines Unterhaltsanspruches, wenn der Schuldner den Unterhalt bisher regelmäßig und rechtzeitig gezahlt hat." (BGH 01.07.1998 - XII ZR 271/97). Einen solchen Titel kann man erstellen lassen beim 1. Jugendamt, 2. beim Familiengericht oder 3. bei einem Notar. Beim Familiengericht fallen allerdings Verfahrens- und Anwaltsgebühren an, während ein solcher Titel beim Jugendamt und beim Notar kostenlos erstellt werden kann. Letztere allerdings "erinnern sich zu ihrem Bedauern" nicht immer daran und stellen einfach mal eine saftige Rechnung.
Weihnachtsaktion in der Gaststätte Berrenrather in Köln
Am 17.12.2024 laden wir herzlich ein in die Gaststätte Berrenrather, Berrenrather Str. 330 in 50937 Köln. Ab 19:00 Uhr möchten wir in weihnachtlicher Atmosphäre zusammen das Buffet und das ein oder andere Kölsch (oder Softgetränk) genießen.
Eltern, die nach einer Trennung Weihnachten ohne ihr Kind verbringen müssen, können sich sehr einsam fühlen. Diesen Eltern soll in weihnachtlicher Atmosphäre gezeigt werden, dass sie nicht alleine sind und wie sie über die Feiertage kommen können.
Das Ampel-Aus als Chance für eine jetzt richtige Familienpolitik - Pressemitteilung unseres Bundesvorstandes
Wir, der Väteraufbruch für Kinder e.V., erleben das Ampel-Aus mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Statt Egoismus und Geschlechterkampf auf dem Rücken der Kinder, braucht Deutschland sofort eine neue Bundesregierung sowie ein breites gesellschaftliches Verständnis für die Wichtigkeit aller Väter und Mütter zugleich. Auf der guten Vorarbeit des Bundesjustizministeriums ist aufzubauen, während toxische Narrative ad acta gelegt werden müssen.
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Anlässlich der laufenden Koalitionsverhandlungen fordern die unterzeichnenden Verbände, Vereine und Initiativen, die bestehende Einseitigkeit von Betreuungsmodellen für Trennungsfamilien zu beenden und zu einer zeitgemäßen Vielfalt von Betreuungsmodellen zu kommen.
Er verstarb viel zu früh am Abend des 11. November. Über viele Jahrzehnte hat er sich als Dipl.-Psychologe, Mediator und Wissenschaftler für Trennungskinder und die paritätische Doppelresidenz eingesetzt. An der belgischen Kindschaftsrechtsreform 2006 mit Einführung der Doppelresidenz als Regelfall war er maßgeblich beteiligt.
Die vereinbarte Vertraulichkeit der Koalitionsverhandlungen bekommt erneut Risse. Bereits zum zweiten Mal scheinen die Grünen bestimmte Lobbygruppen dazu aufgerufen zu haben, die Koalitionsverhandlungen in ihrem Sinne zu beeinflussen.
Thema diesmal: Familienpolitik, konkret, das Wechselmodell. Ziel ist es offensichtlich, den Stillstand der letzten 8 Jahre weiter zu zementieren.
Seit März 2021 liegt dem Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) ein Gutachten mit dem Titel „Gemeinsam getrennt Erziehen“ vor. Verfasst wurde es unter anderem vom wissenschaftlichen Beirat für Familienfragen und so bekannten Namen, wie Sabine Walper (die inzwischen auch für die Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht" ("PETRA-Studie") verantwortlich ist) und Jörg M. Fegert (Kinderpsychiater und Experte für Kinderschutz und Jugendhilfe). Es dokumentiert und konkretisiert den überfälligen Reformbedarf im bundesdeutschen Familienrecht. Dass dieses Gutachten erst jetzt, dank einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz durch das "Forum Soziale Inklusion" (welches das BMFSFJ nicht förderungswürdig findet), der Öffentlichkeit zugänglich wurde, passt zu unserem Eindruck der Reformbereitschaft der Politik in diesem Bereich.
Wenn sich die SPD nicht sofort wieder demontieren will und die GRÜNEN sich nicht mit einer Koalition mit der CDU diskreditieren wollen, wird es um eine Koalition mit der FDP nicht herumgehen. Insofern Glückwunsch an die FDP zu ihrem Wahlerfolg.
Kindergeldbezug ist bei Trennungselternteilen immer ein Ärgernis und führt auch immer wieder zu Streit. Gesetzliche Grundlage dafür ist die (aus unserer Sicht) überholte Bestimmung des § 64 EStG, nach der es nur einen „Kindergeldbezugsberechtigten“ gibt.
Man kann auch – nicht ohne Berechtigung – die Auffassung vertreten, daß im Trennungsfall – zumindest bei Wechselmodell – jeder Trennungselternteil das volle Kindergeld erhalten muß; denn es haben dann ja beide insbesondere die erhöhten Wohnungskosten (Wohnung mit Kinderzimmer!) für die Kinder zu tragen.
Barley, Schwesig, Giffey, Lambrecht – 4 SPD-Familienministerinnen, die erst Reformen angekündigt und dann verschludert, abgelehnt oder torpediert haben. Dr. Johannes Fechner (MdB, SPD) sieht kurz vor der Wahl (wie bereits seine vorgenannten Parteigenossinnen vor den jeweiligen Wahlen) grundlegenden Reform- und Handlungsbedarf.
Pressemitteilung des Bundesvereins
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Die Wahlprüfsteine des Väteraufbruch für Kinder e.V. offenbaren gravierende Unkenntnis zu wichtigen Familienfragen und Konzeptlosigkeit zum Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrecht, gemeinsamer Elternschaft, Wechselmodell sowie dem Schutz von Kindern vor psychischem Missbrauch.
Das ARD Morgenmagazin beschäftigt sich – wenn auch spät – mit familienrechtlichen Fragen rund um Corona. Einige Informationen sind aber nicht ganz ausführlich erläutert worden.
In einem vierminütigen Video stellt Hans-Georg Nelles, Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft Väterarbeit, ehemaliger Geschäftsführer des Bundesforum Männer und seit Jahrzehnten als Väterexperte tätig, sehr klare Forderungen für eine längst überfällige Reform des Familienrechts: