+++ KEINE SELBSTHILFEGRUPPE Am 17.12. +++
Wegen unserer Weihnachtsaktion muss die Online-Selbsthilfegruppe am Dienstag den 17.12.2024 ausfallen.
Bei dringenden Problemen bitte die Bundeshotline anrufen oder per E-Mail Kontakt aufnehmen. Wir versuchen die Anliegen nach Dringlichkeit abzuarbeiten.
Blog Kinder Trennung Familienrecht
Auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung des Kölner Kreisvereins vom Väteraufbruch für Kinder am 09.07.2019 wurde ein neuer Vorstand für die nächsten 2 Jahre gewählt. Der neue Vorstand besteht aus drei Mitgliedern. Zu einem erfahrenen, langjährigen Mitglied des Kölner Kreisvereins kommen zwei relativ neue Mitglieder hinzu. Erstmals in der Kölner Vereinsgeschichte ist eine Frau im Vorstand vertreten.
Eine scheinbar harmonische Familie: Julia ist eine engagierte, liebevolle Mutter; Tom ein guter Vater, der eine innige Beziehung zur Tochter hat. Dann kommt die Trennung und Tom hat eine neue Partnerin mit Kindern. Toms Versuche, für seine Tochter weiter Vater zu sein werden systematisch torpediert und die Tochter von der Mutter gezielt manipuliert, bis diese vor Gericht erklärt, dass sie ihren Vater ablehnt.
Kürzlich behauptete Stefan Rücker, der Leiter der Forschungsgruppe PETRA (welche vom BMFSJF mit der Durchführung einer Studie zu Nachtrennungsfamilien beauftragt wurde) im Interview mit WELT, "die Bindungsforschung geht [...] davon aus, dass man als sehr kleines Kind nur zu einem Menschen eine sehr enge Bindung eingehen kann." Die Forschungslage auf die er sich bezieht, stammt allerdings aus den 50er Jahren des letzten Jahrhunderts (John Bowlby). Heute ist die Forschung bereits weiter.
Die am 16./17.05.2019 stattgefundene Jugend-und Familienministerkonferenz (JFMK), hat unter dem Titel „Gemeinsam getrennt erziehen – mehr Unterstützung für Trennungseltern“ die Bundesregierung erneut aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur Stärkung gemeinsamer Elternschaft zu erarbeiten. Dabei wird die Einrichtung einer Bund-Länder Arbeitsgruppe angeregt.
Schnelles Handeln wird hierbei besonders im Sozialleistungsbereich als notwendig erachtet. Ebenso Fordert die JFMK die "Qualifizierung und Fortbildung von Fachkräften in Justiz, Jugendämtern und Beratungseinrichtungen" um Misständen abzuhelfen.
In Berlin tagte am 05.06. der Arbeitskreis Familie der AfD. Das rückwärts ausgerichtete Familienbild wurde dabei erneut bestätigt. Dabei polarisiert die Rechtsaussenpartei zwischen traditioneller Ehe und sogenannte Alleinerziehenden; andere Familienformen werden nicht berücksichtigt. Und selbst Alleinerziehende werden nur mit einem Halbsatz abgehandelt. Trennungsfamilien mit Vater und Mutter werden von der AfD gar nicht erst erwähnt.
Laut einem Bericht der Welt am Sonntag prüft das SPD geführte Bundesjustizministerium - quasi als Abschlussgeschenk der scheidenden Ministerin Barley - die Rechte von Stiefelternteilen auszuweiten. Eine Arbeitsgruppe „Sorge- und Umgangsrecht“ würde derzeit Vorschläge zum Kindschaftsrecht erarbeiten. Im März 2019 hatte es einen Beschluss des Bundesverfassungsgericht zur Stiefelternadoption gegeben, der die Diskriminierung nichtehelicher Familien betraf. Dem Gesetzgeber wurde zudem aufgegeben bis zum 31. März 2020 eine verfassungsgemäße Regelung zu treffen.
Ignoranz von Männerinteressen wird durch das (männliche) Wahlvolk bestraft. Trotzdem Umweltschutz ein zentrales und ggf. entscheidendes Wahlthema war, konnten die Grünen bei Männern nicht so gut punkten wie bei Frauen. So konnten sich nur 18% der Männer überwinden den Grünen ihre Stimme zu geben. Das liegt sicher nicht daran, dass das Thema Männern nicht wichtig ist. Aber eine Partei zu wählen die gegen Männer- und Väterinteressen arbeitet, mag sich wohl so mancher nicht vorstellen zu können. So erzielten Die Grünen zwar 24% Zustimmung bei Frauen aber nur 18% bei Männern. Satte 6% auf die die Grünen wohl auch in Zukunft verzichten müssen.
Update: Inzwischen hat EDEKA auch einen – angeblich geplanten – sehr kurzen Spot zum Vatertag nachgeschoben.
Nachdem 750 Beschwerden eingegangen sind hat der Werberat reagiert und den Muttertagsspot von EDEKA öffentlich kritisiert. So gelangte der Werberat zu der Auffassung, dass "Väter als unfähige und unsensible Versager dargestellt würden" und "Mütter ihre Aufgabe bei der Betreuung und Erziehung von Kindern zugewiesen" würden.
Am 23. Mai 1949 trat das Grundgesetz in Kraft. Im Deutschen Bundestag und am 23. Mai in Karlsruhe wird aus diesem Anlass gefeiert. Das Grundgesetz sollte seinerzeit die Grund- und Menschenrechte schützen. Aus Sicht von Vätern und Kindern ist das aber bisher nicht umgesetzt worden. Im Gegenteil.