Das Zivilgesetzbuch der Schweiz sieht in Zukunft ausdrücklich vor, dass die Gerichte die Möglichkeit einer alternierenden Obhut bei einer Scheidung prüfen müssen.
Herzlichen Glückwunsch in die Schweiz!
Damit hat die einst so konservative Schweiz Deutschland quasi rechts überholt. Deutschland hinkt damit bei den elementaren Menschenrechten hinterher und darf damit als Schlusslicht in der europäischen Diskussion um die Doppelresidenz betrachtet werden. Zum Leidwesen der Kinder und ausgegrenzter Elternteile.