Elterninfos
Neues Webportal: STARK – Streit und Trennung meistern: Alltagshilfen, Rat und Konfliktlösung
Zum Thema "Trennung und getrennt Erziehen" gibt es seit kurzem ein neues Portal, gesponsert vom BMFSJF. Das Portal unterteilt sich in verschiedene Angebote für Eltern und Kinder, u.a. Tipps und Trennungs Coaching. Uns gefällt die offene Kommunikation in dem Portal, die offen benennt, wie es teilweise wirklich läuft und was für alle besser wäre.
Das ARD Magazin Panorama berichtete am 02.02.23 über dieses nach wie vor brisante Thema. Immerhin wird inzwischen zum Thema geforscht und publiziert. Vor wenigen Jahren war das noch anders, Autoren die zum Thema veröffentlichen wollten, fanden keinen Verlag.
Ab 04.02.2023 in der Arte Mediathek. Diese Dokumentation geht auf eine Entdeckungsreise und begleitet drei Männer in Deutschland, Frankreich und Schweden während ihres Abenteuers, Papa zu werden und Vater zu sein.
Der Fachtag des Väterzentrums Berlin Mitte bot Einblicke zum aktuellen Stand der Diskussion und in die Realität des Konzeptes „GEMEINSAM GETRENNT ERZIEHEN“.
Streiten sich die Eltern über den Umgang, darf ein Gericht nicht von sich aus das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen. Das OLG stellte fest, dass ein Verfahren nach § 1671 BGB ein reines Antragsverfahren ist. Zwar hatten beide Eltern in der Hauptsache die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts beantragt, das AG Darmstadt erließ aber ohne Antrag darauf eine einstweilige Anordnung und übertrug das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf einen Elternteil. Dieses ist allerdings nur z.B. bei einer Kindeswohlgefährdung zulässig, welche hier nicht vorlag.
UPDATE: Mit Link zum Vollständigen Download des Artikels
Der 2-teilige Fachartikel von Menno Baumann, Charlotte Michel-Biegel, Stefan Rücker, Marc Serafin, Reinhard Wiesner gibt einen Überblick über das Thema Eltern-Kind-Entfremdung (EKE). Die Autoren stellen klar, warum dieses in der Fachwelt weitläufig beobachtbare Phänomen eine Form psychischen Missbrauchs ist, der nachweislich auch physische Auswirkungen auf die Entwicklung von Kindern hat.
Pressemitteilung des Väteraufbruch für Kinder e.V. (Bundesverein):
Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 1 BvR 743/21 vom 17.02.2021
Letztes Jahr hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass für Entschädigungsklagen nach § 198 GVG in Umgangssachen mehr als die pauschale Entschädigung von 1.200 € pro Jahr Verfahrensverzögerung angemessen sein könnte (BGH 06.05.2021 - III ZR 72/20).
Inzwischen hat das verklagte Land (RLP) die geforderte Entschädigung für immaterielle Schäden aus unvertretbar überlanger Verfahrensdauer vollständig anerkannt, und zwar 15.000 € für 37 Monate.
Vielfach versuchen Richter auch bei vorliegender Mittellosigkeit Verfahrenskostenhilfe (VKH) Anträge abzulehen. Dabei werden alle möglichen Begründungen herangezogen, die vielfach in Hinblick auf unsere Grundrechte mehr als fragwürdig sind. Der Antragsteller ist hier mit vielfachen Fußangeln konfrontiert.
Nach Moldawien, der Ukraine und Italien wurde am 01.02.2022 nun Bulgarien wegen Eltern-Kind-Entfremdung verurteilt (Pavlovi v. Bulgaria 72059/16). Trotz gerichtlich beschlossenem Umgangsrecht hatten Behörden über Jahre keine Maßnahmen gegen die umgangsboykottierende Mutter ergriffen. Die fachliche und juristische Diskussion in Deutschland zum Thema Eltern-Kind-Entfremdung ist lange überfällig.