Die Gleichberechtigung von unverheirateten bzw. geschiedenen mit verheirateten Elternpaaren liegt noch in weiter Ferne, zum Nachteil der Kinder.
Dazu müssten unverheiratete und getrennt lebende oder geschiedene Elternpaare genauso wie verheiratete Paare (und auch gleichgeschlechtliche Partnerschaften) in den Genuss eines Steuerplittings kommen können, wenn sie dies wählen.
Denn 1/3 aller Kinder werden unehelich geboren. Die größte Gruppe der vom Ehegattensplitting Profitierenden aber sind laut Expertise des Familienministeriums Ehepartner ohne Kinder. Die Koppelung des Ehegattensplittings an den Status der Ehe hat also nichts mehr mit Kinderförderung zu tun, hätte es aber sehr wohl, wenn auch ein Elternpaarsplitting möglich wäre.