ELTERN BLEIBEN – Bündnis von Müttern und Vätern – Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.

Beratung für Eltern bei Problemen mit Sorgerecht, Umgangsrecht, Jugendamt

Politik

Rechtsausschuss sperrt erneut Väter aus. Anhörung über "Abstammungsrecht" repräsentiert vorwiegend Minderheiten und Reproduktionsmedizin - Biologische Vaterschaft wird marginalisiert

Berlin (ots)

Zur Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages am 18. März 2019 über die Neuregelung des Abstammungsrechts werden Väterverbände von CDU/CSU und SPD nicht eingeladen. "Es stehen eindeutig die Interessen der Reproduktionsmedizin und von Lesbenverbänden im Mittelpunkt" stellt Gerd Riedmeier fest, Sprecher der Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG-JMV). Der Diskurs über die berechtigten Belange der Minderheiten sei wichtig, meint Riedmeier, zuvor müsse jedoch offen und umfassend über die Wünsche der breiten Mehrheit der Bevölkerung gesprochen werden. Das müsse sich in der Einladungspraxis des Ausschusses wiederfinden.

Väteraufbruch fordert Ende der Doppelbelastung von Vätern beim Kindesunterhalt – auch Erziehungsarbeit von Vätern ist etwas wert

Die Vorschläge von Ministerin Giffey gehen teilweise in die richtige Richtung und sind ein wichtiger Schritt zur Lösung gesellschaftlicher Probleme wie sogenannte Alleinerziehende und Kinderarmut. Allerdings beflügeln die unausgegorenen Vorstellungen der Ministerin den Elternstreit um Betreuungszeiten, solange die Doppelresidenz nicht rechtliches Leitbild ist.

Faktencheck Unterhalt und Unterhaltsvorschuss

Obschon immer wieder versucht wird, mit Hilfe unseriöser Berichterstattung Väter als Unterhaltspreller zu diffamieren, werden nun auch in Mainstream Medien wie SPIEGEL und Tagesschau Stimmen laut, die dieses nicht weiter hinnehmen wollen. Thomas Fischer demontiert in seinem Artikel "Explosion der Väterkriminalität?" einen reisserischen Artikel in der FAS und selbst der Faktenfinder der Tagesschau holt die Diskussion um den Unterhaltsvorschuss im Beitrag "Warum holt der Staat das Geld nicht zurück?" von Andrej Reisin auf den Boden der Tatsachen.

Neues Beteiligungsformat für Betroffene von Kindschaftsverfahren

Marcus Weinberg: Den Bürgern zuhören

Bei der Reform der Kinder- und Jugendhilfe soll die Perspektive der Kinder und Eltern stärker berücksichtigt werden

Berlin, 21.02.2019 - Am heutigen Donnerstag wird der Antrag der Koalitionsfraktionen zur stärkeren Einbeziehung der Betroffenenperspektive in der Kinder- und Jugendhilfe und Familiengerichtsbarkeit im Bundestag debattiert.

Gesetzliche Doppelresidenz in Belgien: Kinderrechtekommissar vermittelt zwischen Eltern

Die Debatte um den Antrag der FDP, das Wechselmodell (Doppelresidenz) gesetzlich zu verankern, zeigt mal wieder deutlich auf wie Rückständig weite Kreise der Parteien im Bereich der Familienpolitik sind. Während man zumeist mit Argumenten, welche seinerzeit genauso gegen die gemeinsame Sorge vorgebracht wurden, versucht den Fortschritt aufzuhalten um den Besitzstand von sogenannten Alleinerziehenden und Anwälten (die Zahl von Streitigkeiten vor Familiengerichten wächst stetig) zu wahren, zeigt uns Belgien seit 2006 wie es besser geht.

Mitschrift der Debatte im Rechtsausschuss des Bundestages zum Wechselmodell

Von Sven Gründel, www.vaeter-ohne-rechte.at

GRUNDSÄTZLICHE MISSVERSTÄNDNISSE

die aktuell die Diskussionen der User befeuern bzw. dort Thema sind.

ZDF: Interview mit Daniel Föst (FDP) zur Doppelresidenz (Wechselmodell)

Daniel Föst (FDP) nimmt im Interview mit dem ZDF Morgenmagazin den Gegnern eines fortschrittlichen Familienrechtes den Wind aus den Segeln. Er plädiert für die Entlastung der Familiengerichte durch die gemeinsame Elternschaft, wie sie bereits im Ausland erfolgreich gesetzlich verankert ist.

Wechselmodell: Rechtsauschuss des deutschen Bundestages schließt Väter aus.

Zur Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages am 13. Februar über die Reform des deutschen Familienrechts sind Väterverbände nicht geladen.

 "Die Einladungspraxis des Rechtsausschusses ist skandalös" kritisiert Gerd Riedmeier, Sprecher der Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG-JMV) und stellt fest: "Es sind hauptsächlich getrennt erziehende Väter, die durch das veraltete deutsche Familienrecht diskriminiert werden."

Pakt für den Rechtsstaat: Wir brauchen bessere Gesetze statt mehr Richter

„Pakt für den Rechtsstaat“ soll Familiengerichte stärken. Schuld an deren Misere sind aber vor allem veraltete Gesetze.

Der Verein Väteraufbruch für Kinder e.V. kritisiert den gestern vereinbarten „Pakt für den Rechtsstaat“ in Bezug auf das Familienrecht scharf. „Das Problem sind nicht zu wenige Richter, sondern zu viele Verfahren aufgrund eines völlig veralteten Familienrechts“ erklärt Markus Witt, Mitglied im Bundesvorstand des Väteraufbruch für Kinder e.V.

Über 15.000 Mitzeichner für Doppelresidenz – Online Petition bis 27.02.2019

Bereits über 15.000 Menschen haben sich dem Aufruf des Bündnisses doppelresidenz.org für ein zeitgemäßes Familienrecht angeschlossen. Am 30.01.2019 hat nun die Frist zur Online-Mitzeichnung begonnen, welche bis zum 27.02.2019 läuft.
 
Wir bitten um Ihre Unterstützung und Mitzeichnung, um ein deutliches Zeichen zu setzen, dass die Politik endlich Rahmenbedingungen schafft, die den Streit der Eltern deeskalieren, beiden Eltern die selbe Verantwortung gibt und vor allem den Kindern ein gesundes Aufwachsen mit beiden Eltern ermöglicht. Es geht uns darum ein Familienrecht zu schaffen, welches den Eltern ein Miteinander auf Augenhöhe zum Wohle ihrer Kinder ermöglicht.

Unterhalt: Die SPD macht sich für Väter unwählbar

Unterhalt: Als Schiffchen gefalteter 50 Euro ScheinBitte beachten Sie auch unseren Artikel vom 21.09.2017:

Männer bekennen Farbe: Wechselmodell ist gelb
https://www.presseportal.de/pm/127703/3741810

Herr Gabriel posaunt in der Bildzeitung herum, dass man Vätern bei ausbleibenden Unterhaltszahlungen den Führerschein entziehen sollte. Aber was soll man auch von jemanden erwarten, der sich für das "Recht, Dummheiten zu verbreiten" einsetzt.

Elternsplitting (Familiensplitting) im Steuerrecht

Steuerrecht: zum Nachteil von Eltern und Kindern

Die Gleichberechtigung von unverheirateten bzw. geschiedenen mit verheirateten Elternpaaren liegt noch in weiter Ferne, zum Nachteil der Kinder.

Dazu müssten unverheiratete und getrennt lebende oder geschiedene Elternpaare genauso wie verheiratete Paare (und auch gleichgeschlechtliche Partnerschaften) in den Genuss eines Steuerplittings kommen können, wenn sie dies wählen.
Denn 1/3 aller Kinder werden unehelich geboren. Die größte Gruppe der vom Ehegattensplitting Profitierenden aber sind laut Expertise des Familienministeriums Ehepartner ohne Kinder. Die Koppelung des Ehegattensplittings an den Status der Ehe hat also nichts mehr mit Kinderförderung zu tun, hätte es aber sehr wohl, wenn auch ein Elternpaarsplitting möglich wäre.

Kinderkommission des Bundestages stellt gravierende Defizite in Familienverfahren fest

Die Kinderkommission hat sich in Expertenanhörungen und Befragungen von betroffenen Kindern und Jugendlichen ein Bild über den aktuellen Sachstand gemacht und Handlungsbedarfe und Verbesserungspotentiale aufgezeigt. Mängel ließen sich sowohl bei der Qualifikation, dem Aufgabenverständnis und den Verfahrensabläufen benennen. Auch strukturelle Defizite wurden festgestellt.

Parteipolitisch und konfessionell unabhängig

Unser Verein ist parteipolitisch unabhängig. Wir ergreifen allerdings Partei für die Interessen von Eltern und Kindern. Wer für unsere satzungsgemäßen Ziele eintritt oder uns unterstützt, kann unserer Unterstützung sicher sein. Nationalität, Religion oder Geschlecht spielen für uns keine Rolle.

Offenbarungseid der Politik: Andere Parteien stellen sich gegen das Kindeswohl und die Doppelresidenz

Die FDP stellt das Kind in den Mittelpunkt.

Mit Links zum Protokoll und Videos von allen Reden auf Youtube.Die FDP-Fraktion im deutschen Bundestag hat in der Sitzung am Donnerstag, 15.03.2018, einen Antrag unter der Überschrift "Getrennt leben - Gemeinsam erziehen: Familienrechtliches Wechselmodell als Regelfall einführen" gestellt.

Dänemark: Ohne Elternkurs keine Scheidung

Wiedereinmal zeigen uns unsere Nachbarn wie es besser geht: In Dänemark müssen Scheidungs-Eltern bald einen Kurs absolvieren, um die Interessen der Kinder nicht aus den Augen zu verlieren. Erst wenn der Kurs absolviert wurde, sollen Gerichte die Scheidung aussprechen.

Großes Jubiläum in Köln: 30 Jahre Väteraufbruch für Kinder

Köln. Soeben endet die Zeremonie zum 30-jährigen Jubiläum des Väteraufbruch für Kinder e.V. im Maternushaus.

Wir schließen uns den Gratulanten an und zünden ein virtuelles kölsches Feuerwerk für die nächsten 30 Jahre. 

Schweiz: Bundesgericht bestätigt Anordnung der Doppelresidenz auf Grund wissenschaftlicher Erkenntnisse

Wieder wird Deutschland von der Schweiz (in der seit einiger Zeit die Doppelresidenz gesetzlich verankert ist) rechts überholt, da hierzulande das Familienrecht daherdümpelt und die Bundesregierung Handlungsbedarf negiert.

Der Schweizerische Bundesgerichtshof hat nun festgestellt, dass die "Bedenken der Kindsmutter, dass mit dem Wechsel zwischen den Elternhäusern und der zusätzlichen Betreuung durch die Eltern des Kindsvaters, [...] eine Belastung des Kindes verbunden wäre, lasse sich wissenschaftlich nicht belegen. Es gebe keine Befunde, dass Kinder im Residenzmodell gesünder sein sollen. Auch das Alter des Kindes spreche nicht dagegen, zumal auch Kleinkinder in alternierender Obhut ohne Weiteres mit gleichen Betreuungsanteilen betreut werden könnten."

Wann ist ein Mann ein Vater?

Verbände fordern die rechtliche Definition von Vaterschaft über die biologische Abstammung

Berlin. Nach geltendem Recht ist in Deutschland derjenige Mann Vater, der mit der Mutter eines Kindes verheiratet ist - eine Definition über den Ehestand. „Ein Anachronismus“ meint Gerd Riedmeier, Sprecher der Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG-JMV) und fordert die Neudefinition von Vaterschaft analog zur Mutterschaft über die biologische Abstammung ein. Eine zeitgemäße Korrektur sei überfällig.

Wechselmodell als Regelfall

Die Fraktion der Freien Demokraten (FDP) fordert im Deutschen Bundestag die Einführung des Wechselmodells als Regelfall für die Betreuung von Kindern nach Trennung und Scheidung. „Endlich wird eine Kernforderung der Trennungsväterbewegung nun zum Gegenstand der Bundespolitik“, sagt Wolters.Die Debatte im Plenarsaal ist für Donnerstag, den 15. März 2018, um 16.05 Uhr angesetzt, und kann im Bundestagsfernsehen live verfolgt werden. Internetfähige Fernseher können das Angebot der Mediathek des Deutschen Bundestages mithilfe einer Smart TV-App benutzerfreundlich abrufen. Die TV-App „Deutscher Bundestag“ steht in zahlreichen App-Stores zum Download bereit.